Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 133 - 14.12.2016
Arbeitslosenunterstützung

Buntenbach: Geplante Einschränkung von Arbeitslosenunterstützung für EU-Bürger ist unverhältnismäßig

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember ihre Pläne zur Überarbeitung der Koordinierung der Sozialen Sicherungssysteme vorgelegt. Damit soll eine restriktivere Grundlage für den grenzüberschreitenden Bezug von Arbeitslosenunterstützung geschaffen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Vorstoß der EU- Kommission als politisch und sozial unverhältnismäßig. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Mittwoch:

„Mit der Zielsetzung, künftig effektiver gegen so genannten Sozialtourismus in den EU-Mitgliedsstaaten vorgehen zu können, werden Einschränkungen vorgeschlagen, die für Beschäftigte und Arbeitssuchende gleichermaßen drastische Auswirkungen hätten. Statt den sozialen Schutz zu stärken und auszubauen, stellt Brüssel nun die mobilen Empfänger von Arbeitslosenunterstützung in der EU unter sozialpolitischen Generalverdacht.

Dass ein EU-Bürger künftig erst nach dreimonatiger Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat dort seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung geltend machen kann, ist inakzeptabel. Selbst wenn er zuhause bereits jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, muss er erst diese dreimonatige Bewährungsprobe durchlaufen, bevor er im EU-Ausland Leistungen beziehen darf. Das geht an der Realität mobiler und oft grenzüberschreitend erwerbstätiger EU-Bürger vorbei. Zudem ist gerade grenznah Beschäftigten nicht damit geholfen, dass sie erst nach zwölf Monaten die Möglichkeit erhalten sollen, in dem Land in dem sie arbeiten auch Arbeitslosenunterstützung beantragen zu können.

Die EU-Kommission hat mit diesem Vorschlag eine viel näher liegende Möglichkeit zur Verhinderung von Sozialmissbrauch verschenkt: Die kaum überprüfbare Vergabe sogenannter A1- Bescheinigungen, die den sozialversicherungsrechtlichen Status von entsandten Beschäftigten in der EU bestimmt, ist ein seit vielen Jahren bekanntes Problem. Die Kommission will zwar dieses System nun stärker durch Behörden und einen verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustausch überwachen lassen. Aber dass sich damit praxisnahe Verbesserungen erreichen lassen, halte ich für einen frommen Wunsch. Wir fordern schon lange die Einrichtung eines zentralen Registers auf EU- Ebene, mit dem viel eher langfristige und umfassende Erfolge erreichbar wären.

Auch die Mitnahme von Ansprüchen auf Arbeitslosenunterstützung bei Arbeitssuche in einem anderen EU- Land muss arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet werden. Natürlich ist es eine Verbesserung, wenn ein grenzüberschreitend Arbeitssuchender künftig 3 bis 6 Monate Unterstützung aus seinem Heimatland erhalten soll. Ich frage mich aber, warum überhaupt ein zeitlicher Rahmen eingeführt wird. Gerade im Ausland brauchen Arbeitssuchende langfristige Sicherheit und keine soziale Stoppuhr. Mit diesem Gesamtpaket verpasst die EU- Kommission eine wichtige Chance, dem viel beschworenen sozialen Europa Gestalt zu geben.“


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