Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 003 - 04.01.2017
Recht auf befristete Teilzeit

Wir brauchen ein modernes Teilzeitgesetz

Zu der nun beginnenden Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf auf befristete Teilzeit äußert sich DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wie folgt:

"Die heutige Arbeitswelt erfordert ein modernes Teilzeitgesetz, dass den Beschäftigten mehr Flexibilität verschafft. Insofern begrüßen wir, dass das Thema nun ernsthaft angegangen wird.

Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit, das unabhängig vom Anlass gilt, damit Menschen sich Zeit nehmen können für Weiterbildung, Ehrenamt, oder auch für Kinder, außerhalb der Elternzeit - und dann wieder zurück zur Vollzeit kommen können. Wer Pinkelpausen kontrollieren kann, kann auch unbürokratisch flexible Arbeitszeiten ermöglichen.

Die unbefristete Teilzeit ohne Rückkehrrecht auf Vollzeit ist viel zu starr. Vor allem Frauen landen damit immer wieder in der Teilzeitfalle, die im Arbeitsleben und nachher in der Rente zu massiven finanziellen Nachteilen führt.

Dazu gehört, dass Beschäftigte auch das Recht haben, darüber mitzuentscheiden, wann sie arbeiten - wenn es darum geht, aufzustocken oder zu reduzieren oder auch bei gleichem Arbeitszeitvolumen. Dabei muss klar sein, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes weiter gelten müssen. Sie sind schon zum Schutz der Gesundheit unverzichtbar."


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