Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 063 - 28.10.2020
Mindestlohn

Brauchen Dynamik bei Mindestlöhnen in Europa

Die EU-Kommission hat heute eine Richtlinie zu Mindestlöhnen in Europa vorgelegt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte den Vorstoß in einer ersten Reaktion grundsätzlich. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Mit dieser Richtlinie ist das Thema Gute Arbeit endlich auf EU-Ebene angekommen. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung eines sozialen Europas, denn insbesondere die Bedeutung der Tarifverträge für gute Löhne und Arbeitsbedingungen wird damit durch die EU-Kommission anerkannt.

Künftig sollen Staaten, in denen weniger als 70 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen, einen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung vorlegen. Damit kann keine europäische Regierung das Problem der abnehmenden Tarifbindung weiter ignorieren.

Der DGB fordert seit langem auch für Deutschland konkrete Schritte, damit wieder mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Es muss einfacher werden, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Unternehmen einer Branche gelten. Außerdem sollte die öffentliche Hand Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge anwenden – die jetzt vorgelegte Richtlinie wird dies befördern, allerdings nur für die Bezahlung und nicht für weitere tarifliche Regelungen, etwa zum Urlaub und zur Arbeitszeit. Sie schreibt den Mitgliedsstaaten lediglich vor, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Entlohnung nach Tarif gekoppelt ist.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Kommission den gesetzlichen Mindestlöhnen in Europa einen Rahmen geben will  – auch wenn sie dabei durchaus mutiger sein müsste. In der Einleitung der Richtlinie betont sie selbst, dass ein Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des jeweiligen nationalen Median-Lohns viele positive Auswirkungen haben würde, legt sich dann aber nicht auf eine entsprechende konkrete untere Haltelinie fest. Aus Sicht des DGB wären 60 Prozent des Median-Lohns von Vollzeitbeschäftigten eine sinnvolle Untergrenze für gesetzliche Mindestlöhne in Europa.

Der DGB wird die Richtlinie in den kommenden Wochen genau auf ihre Effektivität prüfen und den weiteren Prozess zusammen mit den Gewerkschaften der EU-Staaten eng begleiten. Wir brauchen Dynamik bei den Mindestlöhnen in Europa und in Deutschland, wo der gesetzliche Mindestlohn schnell auf 12 Euro steigen muss.“      


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