Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 117 - 16.12.2015
Pressemitteilung

EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen: Freibrief für Intransparenz

Buntenbach: EU-Kompromiss zu Geschäftsgeheimnissen wäre Rückschritt für Deutschland

Geschäftsgeheimnis

Colourbox.de

Am Dienstag haben Vertreter der EU-Kommission, des Rates und des EU-Parlaments im Rahmen eines so genannten informellen Trilogs eine vorläufige Einigung zur Ausgestaltung der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnisse erzielt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die EU-Parlamentarier am Mittwoch in Berlin auf, den informellen Vorgaben nicht zu folgen:

„Nach dem Kompromiss des informellen Trilogs sollen Unternehmen allein definieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Es soll entscheidend auf den geheimen Charakter einer Information und ihren kommerziellen Wert ankommen. In Deutschland haben wir derzeit zwar keine gesetzliche Definition, aber eine Rechtsprechung, die objektive Maßstäbe anwendet. Danach sind betriebsbezogene Informationen schutzwürdig, für deren Geheimhaltung ein legitimes Schutzinteresse vorliegt.

Die Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Fassung wäre ein Rückschritt für Deutschland und ein Freibrief für Unternehmen, welche Informationen unter Verschluss bleiben sollen: günstig für Unternehmen und TTIP-Verhandlungen mit den USA, schlecht für Arbeitnehmer und Öffentlichkeit. Die EU-Parlamentarier sollten noch einmal überdenken, ob sie Unternehmen wirklich die ausschließliche Deutungshoheit einräumen und die Konsequenzen dieser Entscheidung in Kauf nehmen wollen.  Immerhin konnte sich das Parlament beim Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) mit seinem Vorschlag durchsetzen. Das ist ein Schritt voran.“

Darüber hinaus übte Buntenbach grundsätzliche Kritik am Einigungsprozess: „Informelle Trilogverhandlungen setzen die grundlegenden Prinzipien der Demokratie außer Kraft. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und an den Regeln eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens vorbei werden Tatsachen geschaffen, um sie dann dem Plenum des Europäischen Parlaments zum Abnicken vorzulegen.“


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