Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 040 - 22.05.2019
Sozialpolitik

Grundrente: Union sollte Blockadehaltung aufgeben

Zum SPD-Vorschlag für eine bedarfsunabhängige Grundrente sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch:

„Endlich gibt es Bewegung bei der Grundrente. Wir erwarten jetzt eine schnelle Einigung zwischen den Koalitionspartnern, die die Rente für Millionen Versicherte aufwertet, statt sie am Ende noch zum Sozialamt zu schicken. Die Union darf dies nicht länger blockieren.

Die Einführung der Grundrente – und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung – wäre ein echter Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie erkennt die Lebensleistung derjenigen an, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben – sie sollen auch dann, wenn sie niedrige Einkommen hatten, im Alter eine Rente bekommen, von der sie in Würde leben können. Es geht um eine angemessene Rente für Millionen Menschen und nicht um ein paar Euro für wenige Bedürftige.

Das Finanzierungskonzept geht in die richtige Richtung, denn ein substanzieller Anteil soll aus Steuermitteln finanziert werden. Das muss die Koalition verbindlich sicherstellen. Ein Weg dazu ist das, was Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsminister gemeinsam vorgeschlagen haben, nämlich die Mövenpick-Steuer abzuschaffen und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Das fordern die Gewerkschaften seit langem.

Die von CDU/CSU und FDP behaupteten Mitnahmeeffekte bei einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sind völlig überzeichnet. Mit Geschichten über „Zahnarztgattinnen“ und „Millionen-Erben“ wird davon abgelenkt, dass Millionen Menschen nach jahrzehntelanger Arbeit von ihrer Rente mehr schlecht als recht leben können. Diese Menschen haben die Aufwertung ihrer Rente verdient. Sofern jemand noch hohe weitere Einkommen hat, würde die Grundrente ohnehin besteuert. Die unterstellten Mitnahmeeffekte halten sich deswegen sehr in Grenzen.

Überdies begrüßen wir weitere Verbesserungen, etwa, dass Rentnerinnen und Rentner künftig nur noch den ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,0 statt 14,6 Prozent zahlen sollen. Ebenfalls sinnvoll ist es, die rentenrechtliche Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld und Rehabilitation zu verbessern. Konsequent wäre es, auch bei Langzeitarbeitslosen im ALG II wieder Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen.“


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