Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 218 - 07.12.2011

Blue-Card: Statt Gesamtkonzept wieder nur undurchdachte Einzelmaßnahmen

„Die heute im Bundeskabinett beschlossen Änderungen des Aufenthaltsrechts für erwerbstätige Drittstaatsangehörige bleiben Stückwerk“, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin zum Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Blue-Card:

„Erforderlich ist eine grundlegende Änderung der Erwerbstätigenzuwanderung und die Einführung eines Punktesystems. Ziel muss sein, qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Berufs- oder Hochschulausbildung und guter Integrationsprognose einen Daueraufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Regelungen für die verspätete Umsetzung der EU-Blue-Card-Richtlinie entsprechen den EU-Vorgaben. Positiv ist, dass bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthalt gewährt und Familienangehörige einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Mit der Absenkung der so genannten Mindestgehaltsgrenze für Höchstqualifizierte folgt die Bundesregierung auf ganzer Linie den Arbeitgeberverbänden und betreibt gleichzeitig Symbolpolitik. Die letzte Absenkung der Mindestgehaltsgrenze von 86.000 auf 66.000 Euro hat nicht zu einem nennenswerten Anstieg der neu zuwandernden Höchstqualifizierten geführt. Während in 2007 115 Niederlassungserlaubnisse erteilt wurden, waren es im Jahr 2010 nach der Absenkung lediglich 31 Erlaubnisse mehr. Problematisch ist die Absenkung zudem, weil nun zwei Gruppen von Hochqualifizierten mit ähnlicher Mindestgehaltsgrenze unterschiedliche Aufenthaltsgenehmigungen erhalten.“


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