Deutscher Gewerkschaftsbund

10.03.2023
Gesetzlicher Mindestlohn: Aktuelles, Entwicklung & Erhöhung

Mindestlohn 2023: Wann kommt die nächste Erhöhung?

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer*innen zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn? Wann wird er wieder erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Aktuelle Meldung zum Mindestlohn

AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHN
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro.
Der DGB hat lange einen Mindestlohn von 12 Euro gefordert. Nun ist er Realität!

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn aktuell?

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022: 12 Euro

Der allgemeine Mindestlohn in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Wer bekommt den Mindestlohn, wie wird er durchgesetzt, wie wirkt er sich auf die Tarifverträge aus?
Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um den Mindestlohn und erklären, weshalb er keine Arbeitsplätze kostet.


Wie hoch war der gesetzliche Mindestlohn 2022 und wie hoch ist er 2023?

  • Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 12,00 Euro. Dieser Mindestlohn gilt auch für das Jahr 2023.
  • Vom 1. Juli bis zum 30. September betrug der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
  • Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro.

Wann wird der gesetzliche Mindestlohn das nächste Mal erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro. Über weitere Erhöhungsschritte befindet die Mindestlohnkommission dann erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die noch im Jahr 2023 gilt, wird es also nicht geben. Der Mindestlohn steigt voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wieder, aber auch nur dann, wenn die Mindestlohnkommission eine Erhöhung für notwendig hält.

Angesichts der hohen Inflation, fordert der DGB einen kräftigen Ausgleich beim Mindestlohn. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt dazu am 10. März 2023:

"Ja, die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf. Wir werden uns in der Mindestlohnkommission für einen kräftigen Ausgleich einsetzen. Beim nächsten Erhöhungsschritt, der im Juni festgelegt wird, muss die Kaufkraftentwicklung entschieden berücksichtigt werden. Dies schreibt auch die neue EU-Mindestlohnrichtlinie vor – wie übrigens ebenso die Höhe von mindestens 60 Prozent des Medianlohns. Die Preissteigerungen wirken sich gerade bei Geringverdiener*innen negativ aus. Daher sollte allen Beteiligten in der Kommission klar sein, welche Verantwortung wir gemeinsam tragen. Neben der Höhe des Mindestlohns müssen auch verstärkte Kontrollen weiterhin im Fokus stehen. Offenbar gibt es immer noch viele kriminelle Arbeitgeber, die tricksen und den Mindestlohn umgehen."

Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:

Jahr Mindestlohn
(in €/Std.)
2015 8,50
2016 8,50
2017 8,84
2018 8,84
2019 9,19
2020 9,35
2021 9,50
(1. Halbjahr)
9,60
(2. Halbjahr)
2022

 

9,82
(1. Halbjahr)
10,45
(2. Halbjahr)

12,00 
(seit 1.10.2022)

2023

12,00 

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent.

Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.

Balkendiagramm: Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022 DGB

Gibt es 2023 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?

Hände eines Mannes umfassen ein "Achtung/Vorsicht"-Verkehrsschild

Colourbox.de

Auch im Jahr 2023 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlohn-Ausnahmen – Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines "Mindestlohns für Azubis" die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber "Mindestausbildungsvergütung" und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mindestausbildungsvergütung und hier finden Sie die Höhe des "Mindestlohns für Auszubildende" in 2023)
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige

Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf (auch 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

Welche Mindestlöhne bzw. Branchenmindestlöhne steigen im Jahr 2023?

Mindestlöhne in bestimmten Berufen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist (Übersicht zu allen Branchenmindestlöhnen und weitere Informationen zum Thema Branchenmindestlohn).

  • In der beruflichen Weiterbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 17,87 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter/innen, bzw. 18,41 Euro für Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss.
  • In der Pflegebranche sind die Branchenmindestlöhne zum 1. September 2022 gestiegen. Zum 1. Mai 2023 gibt es eine weitere Erhöhung. Lesen Sie dazu unsere Übersicht zum "Mindestlohn Pflege" in unserer Übersicht zu Branchenmindestlöhnen.
  • Für die Elektrohandwerker*innen steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 13,40 Euro pro Stunde.
  • Für die Maler*innen und Lackierer*innen steigt der Mindestlohn zum 1. April 2023 auf 14,50 Euro für Gesellen und auf 12,50 Euro für Helfer*innen.
  • Auch in der Leiharbeit/Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte.
"Mindestlohn für Auszubildende"

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Der Begriff "Mindestlohn für Azubis" wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2023:

Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung:

  • 620 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 732 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 837 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 868 Euro im 4. Ausbildungsjahr

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