Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer*innen zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn? Wann wird er wieder erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?
AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHN
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro.
Der DGB hat lange einen Mindestlohn von 12 Euro gefordert. Nun ist er Realität!
Wer bekommt den Mindestlohn, wie wird er durchgesetzt, wie wirkt er sich auf die Tarifverträge aus?
Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um den Mindestlohn und erklären, weshalb er keine Arbeitsplätze kostet.
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro. Über weitere Erhöhungsschritte befindet die Mindestlohnkommission dann erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die noch im Jahr 2023 gilt, wird es also nicht geben. Der Mindestlohn steigt voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wieder, aber auch nur dann, wenn die Mindestlohnkommission eine Erhöhung für notwendig hält.
Angesichts der hohen Inflation, fordert der DGB einen kräftigen Ausgleich beim Mindestlohn. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt dazu am 10. März 2023:
"Ja, die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf. Wir werden uns in der Mindestlohnkommission für einen kräftigen Ausgleich einsetzen. Beim nächsten Erhöhungsschritt, der im Juni festgelegt wird, muss die Kaufkraftentwicklung entschieden berücksichtigt werden. Dies schreibt auch die neue EU-Mindestlohnrichtlinie vor – wie übrigens ebenso die Höhe von mindestens 60 Prozent des Medianlohns. Die Preissteigerungen wirken sich gerade bei Geringverdiener*innen negativ aus. Daher sollte allen Beteiligten in der Kommission klar sein, welche Verantwortung wir gemeinsam tragen. Neben der Höhe des Mindestlohns müssen auch verstärkte Kontrollen weiterhin im Fokus stehen. Offenbar gibt es immer noch viele kriminelle Arbeitgeber, die tricksen und den Mindestlohn umgehen."
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:
Jahr | Mindestlohn (in €/Std.) |
---|---|
2015 | 8,50 |
2016 | 8,50 |
2017 | 8,84 |
2018 | 8,84 |
2019 | 9,19 |
2020 | 9,35 |
2021 | 9,50 (1. Halbjahr) |
9,60 (2. Halbjahr) | |
2022
| 9,82 (1. Halbjahr) |
10,45 (2. Halbjahr) | |
12,00 | |
2023 | 12,00 |
Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent.
Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.
Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022 DGB
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Auch im Jahr 2023 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf (auch 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist (Übersicht zu allen Branchenmindestlöhnen und weitere Informationen zum Thema Branchenmindestlohn).
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Der Begriff "Mindestlohn für Azubis" wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2023:
Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung: