Deutscher Gewerkschaftsbund

10.03.2023

Mindestlöhne in Europa

Der Mindestlohn ist in Europa weit verbreitet, aber nicht jeder Staat hat einen gesetzlichen Mindestlohn. In Deutschland wurde er zum 1. Januar 2015 eingeführt und ist seitdem immer weiter gestiegen. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt er 12 Euro. Aber auch in den anderen europäischen Staaten sind sie gestiegen. Hier gibt es einen Überblick über die aktuellen Mindestlöhne in Europa.

Begeben wir uns auf eine Reise rund um Deutschland. Beginnen wir mit unseren Nachbarn im Westen.

In den Niederlanden bezeugt die urkundliche Erwähnung aus dem Jahre 1894 erste Bestrebungen zu einem gesetzlichen Mindestlohn. 1968 wurde schließlich ein gesetzlicher Mindestlohn landesweit eingeführt. Seither nimmt das Arbeitsministerium an der allgemeinen Preis- und (Tarif-)Lohnentwicklung Maß, um die Lohnuntergrenze anzupassen. Neben diesem Index beeinflussen aber auch politische Erwägungen die Entwicklung des realen Mindestlohnniveaus. Derzeit liegt der Mindestlohn in den Niederlanden bei 11,75 Euro pro Stunde.

Befürchtungen, wonach ein Mindestlohn negative Beschäftigungseffekte haben würde, haben sich im Königreich nicht bestätigt. Vielmehr besteht in den Niederlanden Konsens darüber, dass eine Vollzeitbeschäftigung eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen muss.


Mindestlöhne in Europa

Der neue WSI -Mindeslohnbericht 2023 gibt einen Überblick über die aktuellen Mindestlöhne in Europa und wie diese sich im Verhältnis zur Inflation und Kaufkraftverlusten entwickelt haben.

Die WSI-Mindestlohndatenbank listet übersichtlich alle Mindestlöhne in Europa auf. Mit einem Klick auf die Grafik kommen Sie zur Datenbank.

Europakarte WSI Mindestlöhne

Gesetzliche Mindestlöhne gehören überall auf der Welt zu den selbstverständlichen Instrumenten bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in 37 Ländern. WSI Tarifarchiv


In Belgien einigten sich 1975 die Dachverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem branchenübergreifenden Tarifvertrag auf die Einführung eines nationalen Mindestlohns. Der Erlass des Königs erklärte dies für rechtsverbindlich. Mit automatischem Inflationsausgleich und tarifvertraglicher Aushandlung werden Erhöhungen realisiert. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn im Königreich bei 11,85 Euro pro Stunde. Er wird von keiner relevanten sozialen Kraft in Frage gestellt.

Die traditionell offene luxemburgische Volkswirtschaft bedurfte wegen des internationalisierten Arbeitsmarktes eines nationalen Lohnstandards. 1944 führte das Großherzogtum als erstes europäisches Land einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Dieser ist an die Preisentwicklung gekoppelt und orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Reallöhne. Mit 13,80 Euro ist er der europäische Spitzenwert. Für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt er nochmals 20 Prozent darüber.

Frankreich hat seit 1950 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1970 sorgt der SMIC, der „wachstumsorientierte berufsgruppenübergreifende Mindestlohn“ dafür, dass für die untersten Einkommensgruppen ein angemessenes Niveau der Kaufkraft gesichert bleibt. Eine jährliche Anpassung orientiert sich an der Preis- und Reallohnentwicklung und lässt auch der Regierung einen Ermessenspielraum. Zurzeit liegt der SMIC bei 11,27 Euro in der Stunde, was einem monatlichen Salär von ungefähr 1365 Euro bei einer 35-Stunden-Woche entspricht.

Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung ist in Frankreich noch umstritten. Fest steht, dass Lohnungleichheiten in hohem Maß abgebaut werden konnten. Die Binnennachfrage entwickelte sich positiv und konnte Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen.

In Großbritannien gibt es seit 1999 einen einheitlichen nationalen Mindestlohn. Die Low Pay Commission, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung dieser Lohnuntergrenze nach wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Derzeit liegt der britische Mindestlohn bei 11,14 Euro pro Stunde.

Die Beschäftigung in Großbritannien hat zugenommen, insbesondere auch in denjenigen Branchen, in denen Mindestlöhne gezahlt werden. Dies führte zu einer breiten Unterstützung des Mindestlohns in Politik und Bevölkerung.

Eine ähnliche Entwicklung nahm die Einführung des Mindestlohns in Irland. Dort war trotz eines unvergleichlichen Wirtschaftsaufschwungs in den 80er Jahren Armut trotz Arbeit weit verbreitet. Seit dem Jahr 2000 sorgt der gesetzliche Mindestlohn dafür, dass es auf der grünen Insel mittlerweile keinen Lohn mehr unter 11,30 Euro in der Stunde gibt. Auch hier gab es keinen Beschäftigungsrückgang. Insgesamt erfreut sich der Mindestlohn in Irland einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung.

Spanien hat seit 1968 einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im westeuropäischen Vergleich mit derzeit 6,55 Euro bewusst auf einem niedrigen Niveau festgelegt worden. Er dient vorrangig als Referenzwert für soziale Leistungen. Die meisten Löhne liegen - auch im Niedriglohnbereich - deutlich darüber.

Zum 1. Januar 2023 hat auch Zypern einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Mit 5,70 € liegt er oberhalb der fünf Euro Grenze und somit im europäischen Mittelfeld.

Wenden wir uns nach Osten, zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten. In Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und auch in Bulgarien und Rumänien gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Überall gab es nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft einen eigenständigen Transformationsprozess. Gemeinsam ist ihnen eine noch bestehende institutionelle Lücke in der Regelung der Arbeitsbeziehungen.

So ist außer in Slowenien die Deckungsrate der Tarifverträge sehr gering. Die Slowakei erreicht mit 50 Prozent Tarifbindung der Beschäftigten noch den höchsten Anteil. Um die Folgen des wirtschaftlichen und sozialen Umbaus abzufedern, gibt es in allen Ländern den Mindestlohn.

Mit einer Bandbreite von 2,41 Euro pro Stunde in Bulgarien bis zu 6,96 Euro in Slowenien haben die neuen EU-Staaten im europäischen Vergleich sehr geringe Mindestlöhne.

Und die verbliebenen Länder? Wirklich alle ohne Mindestlohn? Keineswegs, in fast allen europäischen Ländern gibt es Instrumente, die die Mindesthöhe von Löhnen zu sichern.

In Staaten wie Dänemark, Schweden und Finnland wird die Höhe der Mindestlöhne ausschließlich über Verträge zwischen den Tarifparteien geregelt. Dies gelingt, weil eine hohe Tarifbindung garantiert ist. So sind in Skandinavien mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten durch Tarifverträge abgedeckt. Angesichts der zunehmenden Liberalisierung des europäischen Dienstleistungssektors und der damit einhergehenden zunehmenden Arbeitsmigration werden aber auch in diesen Ländern gesetzliche Mindestlohnmodelle diskutiert. Auch Österreich konnte traditionell auf gesetzliche Lohnuntergrenzen verzichten, da es über eine sehr hohe Tarifbindung verfügt. Im Juli 2007 einigten sich die Verhandlungspartner jedoch auf die Einführung einer festen Lohnuntergrenze.

Am Ende unserer Reise sind wir also guter Dinge. Vielleicht heißt es bald: Ganz Europa hat Mindestlöhne. Ganz Europa!

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