Deutscher Gewerkschaftsbund

10.11.2022
Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Arbeit und trotzdem arm: Ungesicherte Beschäftigung

Herausforderung für Gewerkschaften und Politik

Viele Menschen arbeiten in ungesicherter Beschäftigung. Man nennt sie auch atypische oder prekäre Beschäftigung. Sie ist längst kein Randphänomen mehr:

  • Obwohl der allgemeine gesetzliche Mindestlohn im Jahre 2015 eingeführt wurde und im Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde erhöht wurde, hat Deutschland weiterhin einen großen Niedriglohnsektor. Nach einem starken Anstieg in den späten 90er und frühen 2000er Jahren liegt der Anteil derjenigen, die für ihre Arbeit weniger als zwei Drittel des mittleren Arbeitsentgelts erhalten, seit langem über 20 Prozent. Häufig reicht der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt aus – so sind Arbeitnehmer*innen häufig gezwungen, ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufzustocken.
Mann mit T-Shirt "Arm trotz Arbeit"

DGB/Simone M. Neumann

Arm trotz Arbeit: Obwohl sie eine Beschäftigung haben, können Millionen Menschen von ihrem Job allein nicht leben und müssen mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken.

  • 2,7 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
  • Knapp jede*r Zwölfte der rund 11 Millionen Teilzeitbeschäftigten würde gern in Vollzeit arbeiten, viele weitere würden zumindest gern ihre Wochenstunden erhöhen. Je geringer eine Tätigkeit vergütet wird, desto schwieriger ist es, von einer Teilzeitstelle zu leben. Demgegenüber würden viele Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit gern etwas reduzieren.
  • Rund 4 Millionen verdienen ihr Geld ausschließlich mit Minijobs. Minijobs wurden zum 1. Oktober 2022 deutlich ausgeweitet; perspektivisch werden dadurch mehr Menschen im Minijob arbeiten. Der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt trotz gewisser Verbesserungen schwierig.
  • Über 800.000 Menschen in Deutschland sind als Leiharbeiter*in beschäftigt. Ihr mittlerer Verdienst liegt noch deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle.
  • Anstelle der Leiharbeit setzen Arbeitgeber zunehmend Werkverträge missbräuchlich ein, um sich mit Aufträgen an andere Unternehmen oder an formal Selbstständige – die aber teils wirtschaftlich von ihnen abhängig sind – ihrer Verantwortung als Arbeitgeber zu entziehen. Die Zahl der Betroffenen lässt sich schwer verlässlich einschätzen.
  • Die rund zwei Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland sind bislang nicht ausreichend sozial abgesichert. Das hat sich in der Corona-Pandemie deutlich gezeigt.

Von diesen ungesicherten Arbeitsverhältnissen sind besonders junge Menschen, Frauen, Ältere und Menschen mit Migrationserfahrung betroffen.

Gewerkschaften setzen sich für gute Arbeit ein

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften finden sich mit dieser Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht ab. Sie setzen sich dafür ein, dass gute Arbeit für alle Menschen zum Standard wird – nicht nur durch konkrete Unterstützung im Einzelfall, sondern auch als lautstarke Stimme der Beschäftigten in der politischen Auseinandersetzung. Dazu stehen sie im stetigen Austausch mit anderen Organisationen und mit der Bundes- und Landespolitik.

Für sichere Beschäftigungsverhältnisse und gute Arbeit fordert der DGB:

1. In Zeiten zunehmender Fachkräftelücken ist die Politik gefordert, aktiv gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu fördern. Dazu reicht es nicht, an die Unternehmen zu appellieren, sondern es braucht zügige, entschlossene Maßnahmen für mehr Tarifbindung. Denn klar ist: Tarifverträge sorgen nachweislich für bessere Bezahlung und gute Arbeit.

2. Dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 angehoben wurde, ist ein gewerkschaftlicher Erfolg. Der Mindestlohn muss sich auch mittelfristig an den fortwährenden, sich verändernden Lebensbedingungen orientieren. Perspektivisch ließe sich prüfen, inwieweit der Kriterienkatalog für künftige Anpassungen erweitert werden könnte, bspw. um eine Medianlohnbetrachtung.

3. Für Leiharbeitsbeschäftigte muss der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchgesetzt werden. Sie dürfen nicht wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden.

4. Missbräuchliche Werkverträge müssen durch geeignete gesetzliche Regelungen unterbunden werden, sodass Werkverträge wieder auf ihre Kernfunktion zurückgeführt werden.

5. Vom Minijobsystem profitieren nur die Arbeitgeber. Eine Brücke in reguläre Beschäftigung sind die Minijobs nicht. Viele Minijobbende wollen länger arbeiten und auch mehr verdienen; daran dürfen sie nicht durch falsche Anreizstrukturen gehindert werden. Minijobs sollten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden. Bei den Kosten der Sozialversicherungsbeiträge sollten die Beschäftigten unterstützt werden.

Kellner mit Tablett mit Kleingeld, Getränken und Karte mit der Aufschrift Hungerlohn

DGB/Simone M. Neumann

Gastronomie, Einzelhandel, Gebäudereinigung sind typische Branchen, in denen Minijobs weit verbreitet sind.

6. Die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund muss beendet werden; die Befristungsgründe müssen eingeschränkt werden. Um den Missbrauch von aufeinander folgenden Befristungen beim selben Arbeitgeber (Kettenbefristungen) zu bekämpfen, müssen Gesamtdauer und Anzahl der aufeinander folgenden Befristungen unabhängig vom Befristungsgrund begrenzt werden.

7. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss erleichtert und eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen befördert werden. Flexibilisierungsstrategien am Arbeitsmarkt, die auf dem Rücken von Arbeitnehmer*innen ausgetragen werden, sind abzulehnen. Mehr vollzeitnahe Teilzeit ist notwendig, um den Bedürfnissen von Männern und Frauen Rechnung zu tragen.

8. Solo-Selbstständige müssen besser in das System der sozialen Sicherung integriert werden, um vor typischen Lebensrisiken durch die Sozialversicherung geschützt zu sein, aber zugleich die Beiträge finanzieren zu können. Auch die Auftraggeber müssen an den Kosten der sozialen Sicherung beteiligt werden.

Mann mit Laptop auf einer Wiese

colourbox

Fairness und gute Arbeitsbedingungen sollen auch für Solo-Selbstständige in den digitalen Branchen gelten – ebenso soziale Sicherung. Denn oftmals sind sie kaum oder gar nicht gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung abgesichert. Viele Solo-Selbstständige können zudem nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen.

Gewerkschaften bieten Orientierung für Betroffene

Die Gewerkschaften reagieren auf die Herausforderungen. Wer einer Gewerkschaft beitritt, kann sich gemeinsam mit anderen für seine Rechte stark machen und bekommt im Konfliktfall tatkräftige Unterstützung. Der erste Schritt ist aber, über die eigenen Rechte informiert zu sein. Hierzu hat der DGB den Ratgeber zu ungesicherter Beschäftigung zusammengestellt: Er beantwortet erste Fragen rund um Teilzeit, Minijobs, Befristung, Leiharbeit, Praktika und 1-Euro-Jobs.

 


Nach oben