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Wie Werkverträge Belegschaften spalten
Arbeitsrecht: Die Rechtsfrage
DGB/Simone M. Neumann
Immer mehr Unternehmen nutzen Werkverträge, um tarifliche Regelungen zu umgehen und den sozialen Schutz der Beschäftigten zu unterlaufen – eine bequeme Möglichkeit, um Kosten zu sparen und die Belegschaft zu verkleinern. Die Expertinnen und Experten vom DGB-Rechtsschutz haben deshalb einen genauen Blick darauf geworfen, was Werkverträge für die Beschäftigten bedeuten.
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Werkverträge und Leiharbeit
Aufgaben auslagern, Lohnkosten reduzieren - mit Werkverträgen versuchen Unternehmen oft Geld zu sparen. Doch diese Rechnung geht nicht immer auf: Denn die wirklichen Kosten für Werkverträge werden häufig unterschätzt. Betriebräte können jedoch bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle spielen. Das ist ein Ergebnis des Trendberichts „Werkverträge“ der Hans-Böckler-Stiftung.
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DGB/Simone M. Neumann
Ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten müssen viele Unternehmen in Deutschland mitbestimmte Aufsichtsräte einrichten – also Aufsichtsräte, in denen auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Grundsätzlich sind Leiharbeiternehmer mitzuzählen, wenn es um den mitbestimmten Aufsichtsrat geht. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht geurteilt.
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DGB/Simone M. Neumann
Firmen nutzen Werkverträge, um Arbeiten ausführen zu lassen, die sie nicht selbst ausführen können oder wollen. Doch für die Mitbestimmung kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn Betriebe zentrale Prozesse der Wertschöpfung auslagern, ergab jetzt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
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DGB/Simone M. Neumann
Kaum Kündigungsschutz, hohes Verarmungsrisiko: Fast die Hälfte der Leiharbeitsbeschäftigten wird nach weniger als drei Monaten wieder gekündigt. Über ein Drittel der Entlassenen landet sofort in Hartz IV, zeigt eine aktuelle DGB-Studie zur Leiharbeit.
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Colourbox
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – Scheinwerkvertrag – Rechtsmissbrauch: Themen mit denen sich die Arbeitsgerichte vielfach auseinandersetzen müssen. DGB-Rechtsschutz-Expertin Silke Clasvorbeck hat für die DGB-Rechtsfrage aktuelle Urteile zum Thema Werkverträge zusammengestellt.
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Weitere Themen
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
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Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
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DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
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DGB/einblick
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