Nach der friedlichen Revolution in der DDR beschloss die demokratisch gewählte Volkskammer den Anschluss der DDR an die Bundesrepublik mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Dieser Tag wurde durch den Einigungsvertrag zum gesetzlichen Feiertag
erklärt. Die Regierungschefs der Bundesländer und des Bundes vereinbarten, dass die jährlichen Feierlichkeiten am 3. Oktober jeweils von dem Land ausgerichtet werden, das den Vorsitz im Bundesrat hat. Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen
Einheit am 17. Juni begangen (Näheres unter diesem Datum).
Zentrale Feier 25 Jahre Deutsche Einheit in Frankfurt/Main.