Deutscher Gewerkschaftsbund

08.04.2021
Tagungsbericht

COVID-19-Krise und ihre Folgen für Erwerbstätige

DGB Online-Veranstaltung vom 24.03.2021

In der am 24.03.2021 stattgefundenen Tagung wurden die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der COVID-19-Krise für Erwerbstätige beleuchtet. Die Veranstaltung wurde eingeführt durch Anja Piel, die aufzeigte, dass die Pandemie die Branchen und die jeweiligen Beschäftigten unterschiedlich getroffen hat: Während einige wenige Branchen von den Pandemiemaßnahmen profitieren, arbeiten andere seit Beginn der Pandemie mehr als vorher und müssen zugleich die Kinderbetreuung übernehmen. Andere arbeiten seit Monaten gar nicht und sind in Kurzarbeit.

Paragraphenzeichen Richter-Hammer Justiz

Colourbox.de

Forum Arbeitsrecht

1. Zeitblock: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Umgang mit Daten der Beschäftigten

In diesem von Isabel Eder (IG BCE) moderierten Zeitblock ging es um die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der Pandemie gerade im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz. Es nahmen teil Prof. Dr. Rüdiger Krause (Georg-August-Universität Göttingen), Norman Reich (Betriebsrat InfraLeuna GmbH), Dr. Stefan Brink (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Baden-Württemberg) und Thomas Koczelnik (Konzernbetriebsrat Deutsche Post AG).

Norman Reich und Thomas Koczelnik berichteten zunächst aus ihrer Praxis, dass die Arbeitgeber im Zuge der Pandemiebekämpfung Maßnahmen auf den Weg bringen wollten, die klar dem Datenschutz zuwiderlaufen wie das Fragen nach dem Urlaub oder nach privatem Kontakt unter Kolleg*innen, jedoch konnten sie im Rahmen der Pandemiebekämpfung jeweils sinnvolle Regelungen mit dem Arbeitgeber treffen.

Hervorzuheben war, dass der Arbeitgeber zwar zuständig ist für den betrieblichen Gesundheitsschutz. Gleichwohl darf er dabei nicht in die Rechte der Beschäftigten eingreifen. Sobald ein Verdacht auf eine Infektion besteht, sollen sich die Arbeitgeber an die Gesundheitsämter wenden. Die Pandemie hebelt den Datenschutz nicht aus.

Bei dem Thema Homeoffice gibt es zwei Dimensionen des Datenschutzes: Den Schutz der Daten des Arbeitgebers und den Schutz der Daten der Beschäftigten selbst. Bezüglich der Daten des Arbeitgebers betont Dr. Stefan Brink, dass auch im Homeoffice der Arbeitgeber verantwortlich ist und seine Beschäftigten entsprechend informieren muss. Bezüglich der Kontrolle der Beschäftigten im Homeoffice führte Prof. Krause aus, dass dort nichts anderes gilt als im Betrieb. Eine andauernde Kontrolle ist nicht zulässig.

Alle Beteiligten waren sich einig darüber, dass es eines separaten Beschäftigtendatenschutzgesetzes bedarf. Die derzeitigen Vorschriften sind nicht ausreichend, um einen praxistauglichen Datenschutz zu gewährleisten.

Ferner hat die Diskussion gezeigt, dass im Bereich Datenschutz – insbesondere während der Pandemie – eine große Unsicherheit herrscht und dass es daher unbedingt notwendig ist, dass es starke Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben gibt, die über das nötige Fachwissen im Bereich Datenschutz verfügen.

2. Zeitblock: Arbeitsvertragsrecht – Neue Rechte und Pflichten infolge der Pandemie?

In diesem von Martin Bauer (IG Metall) moderierten Zeitblock ging es um die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Pandemie. Es nahmen teil Dr. Oda Hinrichs (Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg), Barbara Brendel (Stellvertretende GBR-Vorsitzende der Hotelkette Steigenberger), Dr. Ernesto Klengel (wissenschaftlicher Referent für Arbeitsrecht am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht) und Jan Dannenbring (Abteilungsleiter Arbeitsmarkt und Tarifpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks).

Bei dem Thema „Mobiles Arbeiten während der Pandemie“ stellte Dr. Oda Hinrichs dar, dass mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber nunmehr verpflichtet sind, das Arbeiten von der Wohnung aus zu ermöglichen. Nach den Daten des WSI, so Dr. Ernesto Klengel, gab es während der Pandemie eine erhebliche Ausweitung des mobilen Arbeitens. Gleichwohl eignen sich natürlich nicht alle Tätigkeiten zum mobilen Arbeiten, wie Jan Dannenbring für seinen Bereich der Handwerksbetriebe sowie Babara Brendel für die Hotellerie berichten konnten.

Beim Thema Urlaub skizzierte Dr. Oda Hinrichs den Problemfall, dass Urlaub beantragt und genehmigt wurde, nun aber die Quarantäne wegen eines Verdachtsfalls angeordnet wurde. Hier gäbe es zwar keine gesetzliche Vorschrift wie § 9 BUrlG für Krankheit während des Urlaubs; es spreche daher wegen der Ähnlichkeit der Fallgestaltungen einiges für eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG gerade im Hinblick auf den Zweck des Urlaubs, der nach dem EuGH in der selbstbestimmten Freizeitgestaltung besteht.

Laut den Erfahrungen von Babara Brendel und Jan Dannenbring ist jedoch das Thema „Urlaubskürzung bei Kurzarbeit“ wesentlich praxisrelevanter. Hierzu entschied unlängst das LAG Düsseldorf, dass der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit nur verkürzt entstehen würde. Dr. Oda Hinrichs legt hierzu dar, dass der EuGH zwar bereits entschieden hat, dass die infolge Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs vermindernd berücksichtigt werden darf. Dies hat nun auch das LAG Düsseldorf entschieden. Das BAG hatte bislang für die Fallkonstellationen des Sabbaticals und des Sonderurlaubs die Zulässigkeit der Urlaubskürzung bestätigt. Allerdings setzten sich bislang weder das BAG noch der EuGH mit den Besonderheiten der konjunkturbedingten Kurzarbeit auseinander, bei der eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Bei der konjunkturbedingten Kurzarbeit – anders als bei einer von vornerein geplanten Freistellung im Rahmen der „Transfer-Kurzarbeit“, eines „Sabbatical“ oder bei Teilzeit – kann nicht von einer freiwilligen Vereinbarung die Rede sein. Zwar erfolgen diese stets unter Zustimmung der Betriebsparteien, Tarifvertragsparteien oder der Beschäftigten; diese Zustimmung erfolgt in der Regel aber nur unter dem Druck des Arbeitgebers, sonst Kündigungen aussprechen zu müssen. Ferner sehen die meisten Vereinbarungen zur Kurzarbeit vor, dass diese möglichst schnell – zum Teil schon am nächsten Werktag – wieder beendet werden kann. Ferner sind die Beschäftigten während der Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit zur Meldung und ggf. auch zur Annahme von vermittelten Tätigkeiten verpflichtet. Es bleibt nun die Entscheidung des BAG abzuwarten.

Zum Thema „Freistellung in der Pandemie“ stellte Dr. Klengel zunächst dar, dass Frauen den Großteil der zusätzlichen Arbeit in der Pandemie (etwa Kinderbetreuung) übernehmen. Einer Erweiterung der bestehenden Regelungen bedürfe es aus Sicht von Herrn Dannenbring nicht, da es bereits genügend gesetzliche Möglichkeiten zur Freistellung gebe.

Forum Sozialrecht

1. Zeitblock: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Unter der Moderation von Robert Nazarek (Referatsleiter DGB) diskutierten Evelyn Räder (Abteilungsleiterin Arbeitsmarktpolitik DGB), Prof. Dr. Berthold Vogel, (Leiter Soziologisches Forschungsinstituts der Universität Göttingen) und Christiane Voss-Gundlach (Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)).

Berthold Vogel analysierte die Kurzarbeit in Ansehung der pandemischen Situation. Noch wirke sie arbeitsmarktbezogen beruhigend, doch drohe eine Erschöpfung. Die Frage sei, ob nicht branchenbezogen (zusätzlich) weitere Akzente gesetzt werden müssten. Zwar werde Kurzarbeit nach wie vor besser wahrgenommen als Arbeitslosigkeit und habe erheblich zur Akzeptanz der sonstigen Maßnahmen im Umgang mit dem Virus beigetragen. Es sollte jedoch nicht darauf vertraut werden, dass mit Kurzarbeit alles in den Griff zu bekommen sei, die kritischen Töne nehmen zu.

Robert Nazarek stellte die Frage, ob strategische Optionen, z. B. zur Weiterbildung, zu kurz konzipiert seien. Schließlich könne mit Ausbau von Weiterbildung Betroffenen Perspektive gegeben werden.

Christiane Voss-Gundlach (BMAS) mahnte, die vorhandenen Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Im Grundsatz solle Kurzarbeit kurzfristigen Arbeitsausfall überbrücken und in dieser Zeit Qualifizierung ermöglichen: 3 Wochen Qualifizierung, dann würden im Normalfall die Beschäftigten wieder benötigt. Das passt jedoch nicht in der Pandemie. Zusätzliche Motivationen durch Weiterbildungsprämien der Länder, zu den im SGB III vorgesehenen, sind zu begrüßen.

Den Ansatz bei Weiterbildungsangeboten durch die Arbeitgeber 100 % der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur zu übernehmen, sah Evelyn Räder (DGB) skeptisch. Trotz dringend nötiger Weiterbildung infolge der Digitalisierung, fehle bei Arbeitgebern zu oft der Wille zur Weiterbildung.

Vogel gab den Impuls, die Zukunft mancher Branchen in Frage zu stellen und schon aus bestehenden Tätigkeiten heraus in andere Bereiche zu qualifizieren. So sei die Luftfahrtindustrie bis März 2020 eine Boom-Branche gewesen – aber dort Beschäftigte überlegten sich jetzt, ob sie weiter auf diese Karte setzen könnten.

Weiter wurde die Höhe des Kurzarbeitergeldes diskutiert, die Auswirkung auf unterschiedliche Beschäftigten-Gruppen, die Aufstockungseffekte ab dem 4. Monat und die Frage nach Aufstockungsstaffelungen, festgemacht an der Einkommenshöhe. Evelyn Räder erinnerte daran, dass Geringverdiener stärker betroffen seien. Doch ließe sich nicht jede Auswirkung des Niedriglohnsektors ausgleichen, da der Niedriglohnsektor selbst der Fehler sei. Jedenfalls wäre Aufstockung auf 87 % von Anfang an besser gewesen. Die Forderung an die Politik ist, Menschen in Gastronomie und Handel so zu bezahlen, dass Kurzarbeit nicht zu Armut führen könne.

Voss-Gundlach zeigte sich skeptisch zum Mindestkurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld folgt dem Äquivalenzprinzip. Die Leistungshöhe wird vom beitragspflichtigen Verdienst bestimmt. Eine Mindestsicherung ist daher systematisch nicht ganz einfach. Zudem sei der Zugang zur Grundsicherung pandemiebedingt vereinfacht worden. Gleichwohl räumte sie ein, dass mit diesen Mitteln nicht drohende Aufgaben von Restaurants etc. verhindert würden. Hierfür gebe es über das Wirtschaftsministerium die verschiedensten Hilfen – bei deren Abwicklung es wegen der erst zu bildenden Verwaltungsstrukturen noch Probleme gebe.

Abschließend betonte Vogel, dass die diskutierten Fragen erhebliche gesellschaftliche Tragweite hätten. Die Krise habe katalysatorische Wirkung. Die Pandemie zur Stärkung der Zusammenarbeit zu nutzen und diszipliniert an Strategien für einen pandemieresilienten Sozialstaat zu arbeiten, das sei die Option.

2. Zeitblock: Auftragslosigkeit bei Solo-Selbstständigen

Unter der Moderation von Bertold Brücher (Referatsleiter DGB), diskutierten sehr lebhaft zwei Betroffene, die Selbstständige Pamela Dorsch („Büro für Kulinarik“ – Beratung und Veranstaltungsmanagement) und der Trompeter Prof. Till Brönner mit Veronika Mirschel (ver.di Referat Selbstständige) sowie Andreas Hauptenbuchner (Referat Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)).

Pamela Dorsch führte aus, dass in ihrem Betätigungsfeld die gesamte Veranstaltungsbranche seit einem Jahr lahm liege und das Beratungswesen stark eingebrochen sei. Unterstützungsprogramme und ihre ständig veränderten Anforderungen beschäftigten die Branche, ohne die Existenz Selbstständiger als solche sichern zu können. War sie früher Angestellte, so sei sie jetzt freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert, bekomme aber – als Selbstständige – kein Kurzarbeitergeld. Aus diesem Grund werde sie in ihrer Weiterbildung nicht durch das Arbeitsamt gefördert.

Till Brönner ergänzte, dass Kultur ein Beruf sei, was aber wenig präsent ist. Das Dilemma der Branche sei, dass Künstler*innen den Zauber verlieren, wenn sie über ihre beruflichen Umstände und Probleme sprechen. Denn Menschen gingen ins Konzert der Muße wegen, nicht, weil sie eine Arbeitsleistung konsumieren wollten. Aktuell möchten Menschen sich durch Kultur ablenken. Doch sei das nicht möglich – dabei stecke man sich in Kulturveranstaltungen mit ordentlichen Hygienekonzepten nicht an. Aber die Politik wolle ja, dass die Leute gar nicht zu den Konzerten gehen, weil sie sich auf dem Weg anstecken könnten.

Veronika Mirschel führte aus, dass die Krise Selbständige deutlicher treffe als Beschäftigte. Passierten bei An-trägen oder Auszahlungen Fehler, werde kriminalisiert. Bei vielen Selbstständigen sei die Luft raus, die Kraft, der Humor weg. Depressivere Stimmung verbreite sich.

Auf die Unterschiedlichkeit der Unterstützungen für abhängig und selbstständig Beschäftigte angesprochen führte Andreas Hauptenbuchner (BMAS) aus, dass es eine Grundentscheidung gebe: Wer in die Sphäre der Selbstständigen falle, trage das Unternehmerrisiko und lebe, wenn die Reserven aufgebraucht sind, von Grundsicherung. Das sei die einzige Auffanglinie – worauf Frau Dorsch ihrem Ärger Luft machte, dass Voraussetzung für existenzsichernde Leistungen also unternehmerisches Scheitern sei. Sie sprach der Bürgerversicherung das Wort, um der grässlichen Dichotomie zwischen "Angestellten auf der einen, Selbständigen auf der anderen Seite" zu entkommen. Brönner ergänzte, dass der Vorschlag zu Beginn der Pandemie, ein Kurzarbeitergeld für Selbständige einzuführen, mit dem Argument abgelehnt wurde, Kurzarbeitergeld sei eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung. Dabei stimme das (zumindest nun) nicht mehr. Mittlerweile werde viel aus Steuermitteln gezahlt.

Mirschel stellte die Frage, wie solidarisch in dieser Gesellschaft miteinander umgegangen werden wolle. Sie wies auf die Forderung von ver.di hin, für die Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung als Berechnungsgröße 75 % des entgangenen Gewinns zu nehmen. Die Zahlen lägen den Finanzämtern vor, in Nachbarländern funktioniere das auch.

Hauptenbuchner erklärte, dass für den Bund der Umgang mit pandemiebedingten Hilfen für Selbstständige ein Stück weit ein Lernen sei. Es hätte im März 2020 keinen Plan für solche wirtschaftlichen Auswüchse, auch in der Einschätzung zur Dauer, gegeben; deshalb seien die Programme am Anfang knapper als jetzt gewesen.

Das Schlusswort blieb dem Musiker Brönner: Die Kultur eines Landes sei seine Identität – auch deshalb werde über Kultur als Staatsziel im Grundgesetz diskutiert. Aber auch für Kunstschaffende ständen Sicherheitsfragen im Vordergrund. Kultur ist hochpolitisch und immer ganz dicht am Finanzministerium dran. Über die Einnahmen gibt es hohe finanzielle Rückflüsse an den fördernden Staat.

Offen blieb die Frage, warum nicht ohnehin die Finanzbehörden zur Ermittlung von Unterstützungslagen einbezogen würden, da sie von den Selbstständigen "alles" wüssten.


Das komplette Programm zum Nachlesen finden Sie hier:


Nach oben

Unsere Termine per RSS

Subscribe to RSS feed
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unsere Termine als RSS-Feed .
Pres­se­mit­tei­lun­gen des DGB
Videokamera
Colourbox
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen des DGB, Pressefotos der DGB-Vorstandsmitglieder sowie den Kontakt zur DGB-Pressestelle.
weiterlesen …

MITGLIED WERDEN

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …