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Gemeinsame Positionierung von DGB, Deutschem Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
Das Europäische Parlament hat am 4. April mit großer Mehrheit die neue Work-Life Balance-Richtlinie beschlossen. Es ist die erste legislative Maßnahme der EU zur Europäischen Säule sozialer Rechte.
In einer gemeinsamen Positionierung zur Richtlinie ziehen der DGB sowie der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen eine sehr gemischte Bilanz: Zwar kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit mit der Richtlinie einen großen Schritt voran - in Deutschland ändert sich allerdings praktisch nichts. Der DGB und die vier weiteren Verbände hätten sich außerdem ein viel deutlicheres Signal für die Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche und eine gerechte Verteilung der Familienpflichten zwischen den Geschlechtern gewünscht.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: "Gerade jetzt vor der Europawahl ist es wichtig, dass die soziale Säule endlich mit einem ersten Instrument Form annimmt. Eltern und Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, werden damit EU-weit gestärkt und ein verbindlicher Standard gesetzt. Die Gewerkschaften haben sich allerdings für noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stark gemacht. Der Kommissionsvorschlag sah dazu deutlichere Regelungen vor – die jetzige Fassung der Richtlinie bringt leider keine Verbesserungen in Deutschland."
DGB, Deutscher Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern die Bundesregierung deshalb auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung, beispielsweise in Anlehnung an das Elterngeld.