Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
DGB/ste
Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
Sie steigen zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes, abzüglich 0,2 Prozentpunkten in diesem Jahr als Beitrag zur Versorgungsrücklage. Das Gesetz wurde in modifizierter Fassung verabschiedet. So wird die Stellenzulage für BeamtInnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (Polizeizulage) mit Wirkung ab 1. April 2021 um 20 Prozent auf 228 Euro monatlich erhöht.