Deutscher Gewerkschaftsbund

22.03.2017
Sozialwahl

Sozialwahl 2017: Hier wird gewählt

Bei diesen 8 Sozialversicherungsträgern wird per Briefwahl gewählt

Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten ihre Vertreterinnen und Vertreter in die so genannte Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger – also bei der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. Und die Gewählten können vieles Bewegen: Es geht um gute Krankenversicherung und Pflege, guten Arbeitsschutz, Reha, Rente.

Wie die Wahl abläuft und was sie als Wählerin oder Wähler beachten müssen, erklären wir hier.

DGB-Motiv "Sozialwahl 2017"

Mit diesen und anderen Motiven wirbt der DGB für eine Teilnahme an den Sozialwahlen und zeigt, welche Themen die Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung bei Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitsschutz mitgestalten können – zum Beispiel für gute Reha-Angebote sorgen DGB

Sozialwahl 2017

Die Versicherte sind in diesem Jahr aufgerufen, ihre "Versichertenparlamente" zu wählen:

  • in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die soziale Sicherheit der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie ihrer Familienangehörigen auswirken.

Geben Sie einer der gewerkschaftlichen Listen Ihre Stimme! Wo gewählt wird und welche Listen antreten, finden Sie weiter unten.

Wo wird gewählt?

Sozialwahlen finden bei allen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund), bei allen gesetzlichen Krankenkassen (zum Beispiel der Techniker Krankenkasse) und bei allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) statt. ABER: Nicht alle Versicherte müssen tatsächlich einen Wahlzettel ausfüllen – denn bei vielen Sozialversicherungsträgern gibt es eine so genannte Friedenswahl und keine Urwahl.

Friedenswahl oder Urwahl – was ist das?

Sowohl die Versicherten und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber senden ihre Vertreter in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungen – und stellen je eine Hälfte der Sitze. Wer sich zur Wahl stellen will, reicht gemeinsam mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Wahlliste ein. Wenn für die Arbeitnehmerseite nur eine Wahlliste eingereicht wurde, ist diese Liste automatisch gewählt (das ist dann die so genannte Friedenswahl und es findet keine Abstimmung per Wahlzettel statt). Wenn sich auf der Arbeitnehmerseite aber zwei oder mehr Listen zur Wahl stellen, wird bei einer so genannten Urwahl per Briefwahl abgestimmt.

Wo findet in diesem Jahr eine Briefwahl statt?

Bei den Sozialwahlen 2017 finden bei insgesamt acht Sozialversicherungsträgern Urwahlen statt. Bei diesen Urwahlen wählen die Versicherten immer per Briefwahl. Die sieben Versicherungsträger, bei denen eine solche Briefwahl stattfindet, sind:

  1. Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund)
  2. Deutsche Rentenversicherung Saarland
  3. DAK-Gesundheit
  4. Techniker Krankenkasse (TK)
  5. Handelskrankenkasse (HKK)
  6. Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  7. BKK RWE
  8. BARMER

Wenn Sie bei einem dieser sieben Sozialversicherungsträger versichert sind, bekommen Sie automatisch Briefwahl-Unterlagen zugeschickt.

Briefwahl: Was muss ich tun?

Wie gesagt: Wenn Sie bei einem dieser sieben Träger versichert sind, bekommen Sie automatisch Briefwahl-Unterlagen per Post zugeschickt. Diese Wahlunterlagen werden in etwa zwischen dem 10. April und dem 11. Mai 2017 bei Ihnen ankommen.

Den Stimmzettel füllen Sie dann aus und senden Ihn im beigefügten Rückumschlag einfach per Post zurück. Portokosten entstehen nicht: Sie können den Brief mit ihrem Stimmzettel einfach in den nächsten Briefkasten werfen. WICHTIG: Offizieller Wahltag ist der 31. Mai 2017. Bis zu diesem Tag muss ihr Stimmzettel angekommen sein. Werfen Sie ihn also am besten zwei oder drei Tage vorher bereits in den Briefkasten, also etwa am 28. oder 29. Mai 2017.

BARMER wählt später!

Die oben genannten Termine gelten nicht für Versicherte der BARMER. Dort findet die Urwahl erst im September 2017 bis zum 4. Oktober 2017 statt.

Wen wählen?

Der Einfluss auf Sozialreformen hängt auch davon ab, wie groß der politische Druck von
außen ist. Der DGB wird diesen Druck machen – auch über die gewerkschaftlichen Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger. Wählen Sie deshalb eine der gewerkschaftlichen Listen des DGB oder einer seiner Mitgliedsgewerkschaften. Das sind die gewerkschaftlichen Listen, die antreten:

Geben Sie einer dieser Listen Ihre Stimme:

Versicherungsträger Listen-Nr.   Listenbezeichnung
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) Liste 2   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
  Liste 7   Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Deutsche Rentenversicherung Saarland Liste 1   Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) /
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen
  Liste 3   Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
DAK-Gesundheit Liste 3   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
  Liste 5   IG Metall
  Liste 7  

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Video mit Vorstellung der Liste

Techniker Krankenkasse (TK) Liste 2   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
  Liste 3   IG Metall
Handelskrankenkasse (HKK) Liste 3   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
  Liste 4  

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Liste 2   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
  Liste 3   Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
BKK RWE Liste 1   Ver.di

Die Stärke des Deutschen Gewerkschaftsbundes: Der DGB, seine Mitgliedsgewerkschaften mit über sechs Millionen Mitgliedern und die Betriebsräte bilden ein starkes Netzwerk für gesunde Arbeit und soziale Sicherheit. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die DGB-Vertreterinnen und -Vertreter in der Selbstverwaltung können wie keine andere Gruppe auf Kompetenz, Erfahrung und politische Durchsetzungskraft zurückgreifen.


Die Kandidatinnen und Kandidaten der DGB-Listen stellen sich in dieser Broschüre vor (PDF).


Mehr Infos zur Sozialwahl 2017: www.dgb.de/sozialwahl


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