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Der Kommissionsvorschlag zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte geht in die finale parlamentarische Beratung im Europäischen Parlament. Mit dem Beschäftigungsausschuss haben nunmehr alle vier mitberatenden Ausschüsse (Wirtschaft, Industrie, Recht und Beschäftigung) den Vorschlag abgelehnt. Am 22. März 2018 steht die entscheidende Abstimmung auf der Tagesordnung des federführenden Binnenmarktausschusses, bevor das Plenum final den Daumen über den Vorschlag hebt oder senkt.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell hat in Brüssel auf die Gefahren der Dienstleistungskarte für Meisterpflicht, Verbraucherschutzregeln und Arbeitnehmerrechte hingewiesen.
Am 8. März 2018 hat Stefan Körzell, Mitglied im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand, hierzu in Brüssel mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments diskutiert und auf die Gefahren der Dienstleistungskarte eindrucksvoll hingewiesen. „Wenn diese Pläne beschlossen werden, kann bei Dienstleistungen die Einhaltung wichtiger Standards wie die Meisterpflicht, Verbraucherschutzregeln oder Arbeitnehmerrechte nicht mehr sichergestellt werden.“ sagte Körzell.
Mit seiner Kritik steht der DGB nicht alleine: Abgeordnete wie die Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt oder der Christdemokrat Dennis Radtke warnten davor, dass mit der Dienstleistungskarte ein Schritt in Richtung Herkunftslandprinzip eingeführt werden könnte. Auch der liberale Abgeordnete und ehemalige Präsident der Frankfurter Industrie- und Handelskammer Dr. Wolf Klinz schloss sich der Kritik an und warnte vor den Folgen, wenn geltende Regeln unterlaufen würden und Scheinselbstständigkeit begünstigt werde.
Mit ihrem Vorschlag für eine Dienstleistungskarte gefährdet die EU-Kommission die Durchsetzung von wichtigen Standards zum Verbraucherschutz und zu Beschäftigtenrechten. Darauf weisen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und viele Verbände freier Berufe seit Vorlage der Gesetzentwürfe nachdrücklich hin.
Eine Stärkung der europäischen Integration muss jedoch auf faire Regeln setzen. Fairen Wettbewerb gibt es nur, wenn alle auf demselben Markt angebotenen Dienstleistungen denselben Regeln unterliegen und dies von den zuständigen Behörden kontrolliert wird. Vor allem sollte sich die EU nicht für die Schwächung, sondern für die Stärkung von Standards zum Verbraucherschutz und zu Beschäftigtenrechten einsetzen.