Seit 2015 gilt in Deutschland eine Geschlechterquote für die Besetzung von Führungsgremien in Unternehmen. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa, die solche Regeln geschaffen haben, belegt Deutschland den letzten Platz. Das belegt eine Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) in der Hans-Böckler-Stiftung, die verschiedene Faktoren miteinander verglichen haben – unter anderem Reichweite, Wirkung und Sanktionsmöglichkeiten der Quote.
DGB/Simone M. Neumann
„Die deutsche Regelung erfüllt in der vorliegenden Vergleichsanalyse den geringsten Qualitätsstandard einer gesetzlichen Geschlechterquote (1,85 von 5 Punkten)“, konstatieren die IMU-WissenschaftlerInnen. Kein anderes Land mit einer Geschlechterquote erfasst so wenig Unternehmenstypen. Bisher gelten die Regeln nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen.
Spitzenreiter ist Norwegen. Dort wurden die Vorgaben bereits 2003 eingeführt. Das Gesetz, das die Repräsentanz beider Geschlechter in Höhe von 40 Prozent vorschreibt, gilt für den Verwaltungsrat sowohl in allen börsennotierten Unternehmen als auch in Unternehmen im Staatsbesitz. Die Sanktionen, die bis zur Auflösung des Unternehmens gehen können, sind dabei besonders scharf.
Die IMU-Experten raten Deutschland deshalb, die Regelungen auszuweiten. Auch der DGB fordert eine Verschärfung. „Nur mit glasklaren gesetzlichen Vorgaben kommen wir vorwärts, wie andere Länder es vormachen. 70 Prozent der Unternehmen geben sich hierzulande mit aberwitzigen Begründungen die „Zielgröße“ Null. Null Prozent Frauen in Vorstandspositionen – diese Fälle müssen mit empfindlichen Geldstrafen sanktioniert werden. Auch dies gehört in die Novelle des Quotengesetzes“, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.