Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten bestimmen in Deutschland in den Gremien der Sozialversicherungen mit. Mit dem "Faire-Kassenwahl-Gesetz" will Gesundheitsminister Spahn diesen ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Beitragszahler des Krankenkassen-Spitzenverbandes jetzt den Stuhl vor die Tür stellen. Die Versichertenvertreterinnen und -vertreter im DGB sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen diese Demontage der Selbstverwaltung aus.
DGB/Best Sabel/Philipp Schulze
In den aktuellen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung ist die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung – zumindest im GKV-Spitzenverband – geplant. Die soziale Selbstverwaltung der Sozialpartner soll künftig nicht mehr mit ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt werden, sondern mit hauptamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern der Kassen. Die Verwaltungsräte der MDKen sollen mit Leistungserbringer- und Berufsständischen Interessen durchmischt werden.
Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im DGB erklären auf ihrer Jahrestagung am 17./18. Mai 2019 in Erkner:
„Wir, die Versichertenvertreter*innen aller Kassenarten (AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK, KBS) setzen uns für eine gute Versorgung, betriebliche Gesundheitsförderung und eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens ein.
Wir lehnen den Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn zur Schleifung der sozialen Mitbestimmung der Sozialpartner ab! Die Kompetenzen der Selbstverwalter*innen müssen auch weiterhin zum Wohle der Versicherten genutzt werden.
Im GKV-Spitzenverband werden Entscheidungen getroffen, die für alle Kassen gelten. Wenn die Beitragszahler*innen dort nicht mehr vertreten sind, würde das gemeinsame Interesse der Versicherten und Arbeitgeber an guten Kassenleistungen kaum noch Gehör finden. Auch der MDK wirkt durch Prüfungen im Interesse der Beitragszahler, Versicherten und Patienten.
Deshalb fordern wir die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, diesem Vorstoß des Bundesgesundheitsministers entgegenzutreten und einen Systemwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zuzulassen!“
Erkner, den 18.5.2019