Deutscher Gewerkschaftsbund

22.01.2014

Rente mit 63 nicht verwässern

Der DGB sieht die Arbeitgeberverbände in der Pflicht, eine Frühverrentungswelle in den Unternehmen zu vermeiden. „Die Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren ist gerecht und muss selbstverständlich auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Arbeitgeber dürften die Reform nicht missbrauchen, um Beschäftigte schon mit 61 Jahren auf die Straße zu setzen.

Stempel Rente

Rainer Sturm/pixelio.de

Der DGB schlägt vor, die Unternehmen dazu zu verpflichten, bei Entlassungen von Beschäftigten ab 60 Jahren die Kosten der Arbeitslosigkeit in voller Höhe zu tragen  Bis Anfang 2006 waren Arbeitgeber verpflichtet, der Bundesagentur das Arbeitslosengeld einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für langjährige Beschäftigte zu erstatten und zwar längstens für 32 Monate.

„Die Ankündigung der Wirtschaftsverbände, dass die Rente mit 63 zu einer Entlassungswelle von älteren Beschäftigten führen könnte, ist bedenklich. Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand und sollten endlich ihre Hausaufgaben machen, damit die Beschäftigten die Chance bekommen, länger gesund in Arbeit bleiben zu können.

Die Vermeidung von Frühverrentungsprogrammen ist oberste Aufgabe der Unternehmen selbst. Die Arbeitgeberverbände sollten nicht Geister rufen, die sie nicht wieder loswerden. Notwendig ist aufgrund der demografischen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels eine verantwortliche Personalpolitik, die ältere Beschäftigte besser fördert und den Stress bei der Arbeit reduziert.

Die Klagen der Arbeitgeber über den drohenden Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung sind wohlfeil, solange in den Unternehmen viel zu wenig für altersgerechte Arbeitsplätze getan wird. Obwohl Arbeit längst zum Stressfaktor Nummer Eins geworden ist, sind Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in den meisten Betrieben noch immer Mangelware. Nach dem aktuellen „DGB-Index Gute Arbeit“ profitieren zum Beispiel nur 16 Prozent der Beschäftigten über 55 Jahren von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb.

Wir sehen deshalb auch die Politik in der Verantwortung, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Wir raten der Bundesregierung, mögliche Entlassungen von älteren Beschäftigten zu vermeiden, indem sie so unattraktiv gemacht werden, dass die Arbeitgeber keinen Profit daraus schlagen können. Dazu schlagen wir vor, die ‚Erstattungspflicht‘ wiedereinzuführen und die Unternehmen dazu zu verpflichten, bei Entlassungen von Beschäftigten ab 60 Jahren die Kosten der Arbeitslosigkeit in voller Höhe zu tragen“, sagte Buntenbach.

Hintergrund

Bis Anfang 2006 waren Arbeitgeber verpflichtet, der Bundesagentur das Arbeitslosengeld einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für langjährige beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erstatten und zwar längstens für 32 Monate. Die Einnahmen der BA beliefen sich zuletzt noch auf 129 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen nach Auffassung des DGB möglichst in die Förderung zusätzlicher betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen für Ältere fließen.


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