Deutscher Gewerkschaftsbund

14.08.2019
Angehörigen-Entlastungsgesetz

Pflege: Neues Gesetz soll Angehörige finanziell entlasten

Wenn Angehörige zum Pflegefall werden, beudetet das für viele Menschen erhebliche finanzielle Belastungen – und nicht selten eine echte Kostenfalle. Das soll sich künftig ändern. Die Bundesregierung will unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Menschen entlasten, die zum Beispiel Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Sozialhilfe-Leistungen erhalten: Auf ihr Einkommen soll künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden. Der DGB begrüßt die Entscheidung.

Pfleger legt Seniorin Hand auf die Schulter

DGB/Katarzyna Białasiewicz/123rf.com

Regeln soll dies das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Zum heute anstehenden Kabinetts-Beschluss erklärt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

"Das Gesetz verbessert die Situation von Leistungsbeziehern und ihren Angehörigen deutlich. Wir setzen darauf, dass es zügig im Bundestag beraten und beschlossen wird.

Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt gegen die hohe Dunkelziffer derer, die dringend benötigte und ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen, weil sie einen Rückgriff auf die Einkünfte ihrer Kinder oder Eltern befürchten. Die Wissenschaft zeigt schon lange, dass in vielen Fällen Menschen die berechtigten Leistungen unter anderem deshalb nicht in Anspruch nehmen.

Um die Regelung zukunftsfest zu gestalten, sollte jedoch die Grenze dynamisiert und jährlich angepasst werden, ab der Einkommen anzurechnen sind. Die jetzt vorgesehene Grenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen gilt bereits seit 2003 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung."


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