Bundestag und Bundesrat haben am 3. Juli bzw. am 11. Juli 2014 das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Darin sind Regelungen für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €/Std., für die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen enthalten. Mit diesem Artikel-Gesetz wird eine für die Bundesrepublik Deutschland grundlegende Neuerung eingeführt.