Deutscher Gewerkschaftsbund

20.05.2020

Bundeslaufbahnverordnung: Novellierung mit angezogener Handbremse

Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine entscheidende Stellschraube, um den Bund als öffentlichen Arbeitgeber attraktiver zu machen. Ob Digitalisierung und der damit zusammenhängende Qualifizierungsbedarf, fehlende Perspektiven für besonders leistungsstarke BeamtInnen oder der demografische Wandel und der daraus resultierende Wettkampf um qualifizierten Nachwuchs, Herausforderungen für die Bundesverwaltung gibt es viele. Umso drängender ist es nach Ansicht des DGB, die BLV im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums an die Bedarfe potentieller wie vorhandener beamteter Beschäftigter anzupassen.

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Große Hoffnungen verband der DGB daher mit der im Sommer 2019 angekündigten Novellierung der BLV. In deren Vorbereitung hat der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften die Möglichkeit genutzt, Forderungen und Erwartungen an ein modernes Laufbahnrecht einzubringen. So forderten sie neben der Erhöhung der Durchlässigkeit des Laufbahnsystems insgesamt und der Abschaffung der Obergrenzen für Beförderungsämter, auch bedarfsgerechte Aufstiegsmodelle, einen Anspruch auf dienstliche Qualifizierung sowie eine geschlechtergerechte Überarbeitung von Beurteilungsgrundsätzen und -kriterien nebst dem Ende der Quotierungen im Beurteilungswesen.

Mit einem nun vorgelegten Entwurf aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat folgte im April dieses Jahres die Ernüchterung. Zwar soll es begrüßungswerte Verbesserungen im Kleinen geben, wie beispielsweise die Anpassung der Voraussetzungen für die Zulassung besonders leistungsstarker BeamtInnen zu einer höheren Laufbahn, Erleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Auswahl- und Prüfungsverfahren, ein erweitertes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen im Mutterschutz sowie auch die Möglichkeit des verkürzten Vorbereitungsdienstes. Doch das alles stellt für den DGB keine hinreichende Novellierung der BLV dar und ist erst recht keine auseichende Antwort auf die genannten Herausforderungen. Mit Nachdruck werden sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften im Zuge des Verfahrens für die eingebrachten Forderungen einsetzen.


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