Deutscher Gewerkschaftsbund

25.02.2009

Integrationsprogramm: Ein gesetzlicher Auftrag

Das Aufenthaltsgesetz legt fest, dass Integrationskurse durch weitere Angebote des Bundes und der Länder, insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote, ergänzt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll das Programm entwickeln.

Das Internetportal zur Integration

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert zweisprachig auf seiner zentralen Informationsplattform zum Thema Integration. Die Informationen für Zuwanderer sind auch auf Türkisch und Russisch verfügbar.

www.integration-in-deutschland.de

Zur Umsetzung wurde zunächst eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der Leo Monz (DGB-Bildungswerk) den DGB vertritt. Diese entscheidet über die inhaltlichen Handlungsfelder: sprachliche Bildung, berufliche Integration, allgemeine Bildung und gesellschaftliche Integration. Als übergreifende Themen wurden Evaluation/Qualitätssicherung, interkulturelle Öffnung, bürgerschaftliches Engagement und soziale Beratung definiert.

Die Entwicklung des Integrationsprogramms ist längerfristig konzipiert. Zwischenergebnisse werden im Laufe des Prozesses vorgelegt. Erste Ergebnisse und Empfehlungen sind in dem Themenfeld „Sprachliche Bildung und Integration“ veröffentlicht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Internetseite über den Stand der Arbeiten.


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Migrationspolitik

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