Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass es ab Montag (20. April 2020) keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden mehr geben soll. Diese Möglichkeit war im Zuge der Corona-Krise geschaffen worden, um Arztpraxen zu entlasten und Patientinnen und Patienten zu schützen. Der DGB kritisiert die Entscheidung und fordert stattdessen eine Verlängerung der Regelung.
EDIT (20. April 2020): Nach massiver Kritik hat der G-BA die Regelung zur telefonischen Krankschreibung inzwischen verlängert.
Pressemitteilung des G-BA
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DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: "Jetzt zu beschließen, sich bei Atemwegsbeschwerden nicht mehr telefonisch krankschreiben zu lassen, zeugt von wenig Realitätssinn des G-BA und tiefem Misstrauen gegenüber den Beschäftigten. Zum einen sind wir mit der Corona-Pandemie noch lange nicht über den Berg - seitens des G-BA und der GKV-SV von Normalität zu reden, verkennt vollkommen die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus und den eklatanten Mangel an Schutzausrüstung für das Personal in den Arztpraxen."
"Zudem ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Beschäftigte stark dazu neigen, erkrankt zur Arbeit zu gehen", so Buntenbach. "Das ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der viele Menschen erhebliche Lohneinbußen erfahren, hoch gefährlich. Der DGB plädiert daher für eine Weitergeltung der Sonderregelung, mindestens bis Ende des 1. Halbjahrs."