Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Migration

25.02.2009

Partizipation in Betrieben und Verwaltungen - Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Die Gewerkschaften haben langjährige Erfahrungen bei der betrieblichen und gewerkschaftlichen Integration. Mit der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) 1972 erhielten ausländische ArbeitnehmerInnen das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat (Betriebsvereinbarungen). Gleiches gilt - wenn auch mit Verspätung - für die Verwaltungen, die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Gesetzen der Länder Personalräte wählen.

Die Ergebnisse der Betriebsratswahlen zeigen, dass ausländische Beschäftigte wegen ihrer Kompetenz von deutschen und ausländischen ArbeitnehmerInnen gleichermaßen gewählt werden, in einigen Fällen auch als Vorsitzende. Im Organisationsbereich der beiden Industriegewerkschaften IG BCE und IG Metall besitzen rund fünf Prozent der Betriebsräte eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Mit der Novellierung des BetrVG 2001 wurde die Integration ausländischer ArbeitnehmerInnen gestärkt. Sie gehört jetzt, wie der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats.

Zur besseren Beteiligung von MigrantInnen erscheinen die Materialien zur Betriebsratswahl in 15 unterschiedlichen Sprachen. Zu den Materialien gehören unter anderem Hinweise zur Einleitung einer Betriebsratswahl, zur Durchführung der Wahl und zur Briefwahl.


Nach oben