Deutscher Gewerkschaftsbund

Die ILO und internationale Arbeitsnormen

06.10.2011

Internationale Arbeitsnormen: Ihre Rolle für das deutsche und europäische Recht

Eröffnungssitzung der 99sten Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), Genf, 2. Juni 2011.

Eröffnungssitzung der 99sten Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), Genf, 2. Juni 2011. Foto:ILO

Einen historischen Überblick über Arbeit und Organisation der Internationalen Arbeitsorganisation bietet dieses Dossier. Die Internationalen Arbeitsstandards werden ebenso beschrieben, wie ihr Geltungsbereich im deutschen, europäischen und im internationalen Rahmen. Außerdem wird das Überwachungssystem der IAO erklärt.

Logo der IAO

Emblem der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: International Labour Organization)

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat seit ihrer Gründung 1919 nicht an Aktualität verloren. Menschenwürdige Arbeit weltweit zu schaffen ist das Ziel der in Genf ansässigen tripartiten UN-Sonderorganisation. Jährlich im Juni wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) untersucht, wie die Arbeits- und Sozialstandards weltweit umgesetzt werden und wo Regelungsbedarf besteht.

Basis hierfür sind internationale Übereinkommen und Empfehlungen, die zwischen den 183 Mitgliedsregierungen und den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Die verabschiedeten Übereinkommen müssen dann den nationalen Parlamenten zur Ratifikation vorgelegt werden. In Deutschland entscheidet der Bundestag, ob ein Übereinkommen ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt wird. In regelmäßigen Abständen wird dann durch das Bundesarbeitsministerium, den DGBs und die BDA über die Einhaltung und Umsetzung berichtet.












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