Eröffnungssitzung der 99sten Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), Genf, 2. Juni 2011.
Foto:ILO
Einen historischen Überblick über Arbeit und Organisation der Internationalen Arbeitsorganisation bietet dieses Dossier. Die Internationalen Arbeitsstandards werden ebenso beschrieben, wie ihr Geltungsbereich im deutschen, europäischen und im internationalen Rahmen. Außerdem wird das Überwachungssystem der IAO erklärt.
Emblem der Internationalen Arbeitsorganisation (englisch: International Labour Organization)
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat seit ihrer Gründung 1919 nicht an Aktualität verloren. Menschenwürdige Arbeit weltweit zu schaffen ist das Ziel der in Genf ansässigen tripartiten UN-Sonderorganisation. Jährlich im Juni wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) untersucht, wie die Arbeits- und Sozialstandards weltweit umgesetzt werden und wo Regelungsbedarf besteht.
Basis hierfür sind internationale Übereinkommen und Empfehlungen, die zwischen den 183 Mitgliedsregierungen und den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Die verabschiedeten Übereinkommen müssen dann den nationalen Parlamenten zur Ratifikation vorgelegt werden. In Deutschland entscheidet der Bundestag, ob ein Übereinkommen ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt wird. In regelmäßigen Abständen wird dann durch das Bundesarbeitsministerium, den DGBs und die BDA über die Einhaltung und Umsetzung berichtet.
18.02.2014
Gesammeltes Wissen über die International Labour Organisation (ILO)/Internationale Arbeitsorganisation zusammengefasst von StipendiatInnen der Hans-Böckler-Stiftung. Darin enthalten sind u.a.: Geschichte und Aufbau; Internationale Kernprinzipien und Kernarbeitsnormen; Menschenwürdige Arbeit weltweit; ILO und Mindestlohnsysteme;
07.07.2015
ILO/Thanh Hoa - CC-BY-NC-ND 2.0
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind insgesamt acht internationale Übereinkommen zu grundlegenden Standards für Arbeitsbeziehungen und -bedingungen: Vom Schutz der Vereinigungsfreiheit bis zum Verbot der Kinderarbeit – die Normen sind inzwischen als universell geltende Menschenrechte anerkannt.
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16.03.2005
ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) wurde 1919 nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Versailler Friedensvertrag begründet. Die Zahl der zunächst 45 Mitgliedsstaaten stieg bis heute auf 187 Länder.
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16.03.2005
ILO/J.Maillard
Die Internationale Arbeitsorganisation IAO (engl. ILO) ist ein echtes Unikum: Die Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist in der Familie der UN-Organisationen die einzige, bei der nicht nur RegierungsvertreterInnen in den Gremien mitarbeiten - daneben beteiligen sich auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Diese tripartite Struktur macht die IAO zu einem einzigartigem Forum in welchem Regierungen und deren Sozialpartner frei und offen diskutieren können, um Arbeitsstandards und -politiken entwickeln zu können.
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16.03.2005
Zentrales Instrument der IAO für die Entwicklung der sozialen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen sind die Internationalen Arbeitsstandards. Weitere Instrumente sind IAO-Übereinkommen, Empfehlungen und Kernarbeitsnormen.
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16.03.2005
Um die Übereinkommen zu gewährleisten, verfügt die IAO über ein einzigartiges, weil internationales Überwachungssystem, bestehend aus Berichts-, Beschwerde- und Klageverfahren. Gibt es bei den Mitgliedsstaaten Probleme bei der Anwendung der Standards, versucht die IAO die Länder zu unterstützen.
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16.03.2005
Deutschland hat bislang 74 IAO-Übereinkommen ratifiziert, darunter die acht Übereinkommen zu den Kernarbeitsnormen. Zehn Übereinkommen wurden mittlerweile gekündigt, das heißt für unverbindlich erklärt.
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16.03.2005
echr
Das Verhältnis von EU-Recht zu den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ist komplex. Teils nehmen offizielle EU-Dokumente Bezug auf die Arbeitsstandards und auch die europäische Rechtsprechung bezieht sich immer wieder auf IAO-Normen.
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16.03.2005
Die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO sind soziale Mindeststandards für sämtliche Länder der Erde. Gerade für ArbeitnehmerInnen auf der Südhalbkugel sind sie unverzichtbares Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte.
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