Deutscher Gewerkschaftsbund

28.04.2021
Whistleblower-Gesetz

Schutz und Sicherheit für WhistleblowerInnen

Die Gespräche zum Whistleblower-Gesetz in der Koalition sind geplatzt. Damit fehlt den Beschäftigten weiterhin der erforderliche Schutz, den sie brauchen, wenn sie auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen. Sie alle haben Rechtssicherheit und ein umfangreiches Schutzgesetz verdient.

Zwei Männer bei einem geheimen Treffen

DGB/solarseven/123rf.com

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, kritisiert, dass Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, in Deutschland weiterhin auf mehr Schutz warten müssen:

„Dass die Gespräche zum Whistleblower-Gesetz in der Koalition geplatzt sind, ist eine herbe Enttäuschung für alle diejenigen, die auf mehr Sicherheit gehofft haben. Die Union verweigert damit Beschäftigten den erforderlichen Schutz, den sie brauchen, wenn sie auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen. Solche Beschäftigte sind es, die mit ihrer Integrität, ihrem Mut und großem persönlichen Risiko zu einer besseren und gerechteren Arbeitswelt beitragen. Sie alle haben Rechtssicherheit und ein umfangreiches Schutzgesetz verdient. Der DGB fordert seit Jahren ein eigenständiges Hinweisgeberschutzgesetz, noch ist Gelegenheit, ein wirkungsvolles Gesetz zu beschließen. Die Union muss dafür ihre Blockadehaltung aufgeben.“

DGB und Gewerkschaften fordern Whistleblower-Schutzgesetz

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern seit Jahren ein eigenständiges Whistleblower-Schutzgesetz. Der Schutz anhand der Grundsätze der Rechtsprechung ist und bleibt lückenhaft. Die EU-Richtlinie zum Schutz der HinweisgeberInnen bei Meldung von Verstößen in ausgewählten Bereichen des Unionsrechts gibt verbindliche Vorgaben, auf den gestützt in Deutschland endlich ein kohärentes Schutzsystem für HinweisgeberInnen aufbauen könnte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits Mitte letzten Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Anforderungen an die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aufgezeigt hat.

Auf Grundlage der Erkenntnisse dieses Gutachtens und unter Berücksichtigung der Schutzbedarfe abhängig Beschäftigten haben der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften in einem Eckpunktepapier Anforderungen für die Umsetzung formuliert. Das Ziel ist eine effiziente und kohärente Regelung zum Schutz von Personen, die aufgrund von Geltendmachung von Rechten Benachteiligungen erfahren. 

 


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