Deutscher Gewerkschaftsbund

Urteile: Arbeitswelt und digitale Technik

23.01.2017
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Urteile Ticker

einblick Februar 2017

Kurz und knapp: Drei Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Rentenversicherung: Eigenes Auto ist nicht maßgebendFristen: Jubiläum auf die letzte SekundeLohnzahlung: Bei Verspätung sind 40 Euro fällig

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Rentenversicherung: Eigenes Auto ist nicht maßgebend

Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes Fahrzeug einsetzen müssen, soweit die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Denn allein die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs stellt kein unternehmerisches Risiko dar, das eine selbstständige Tätigkeit begründen könnte.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. November 2016 - L 1 KR 57/16


Fristen: Jubiläum auf die letzte Sekunde

Der Zeitpunkt, ab dem ein Jubiläum erreicht ist, wird nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Danach erreicht ein Beschäftigter, dessen Arbeitsverhältnis am 1. Januar begonnen hat, ein nach Jahren bemessenes Jubiläum am 31. Dezember um 24:00 Uhr. Sagt der Arbeitgeber für das Jahr 2014 ein Jubiläumsgeld zu, für das Jahr 2015 hingegen nicht, und erreicht ein Arbeitnehmer am 31. Dezember 2014 um 24:00 Uhr sein Jubiläum, so hat er einen Anspruch auf das Jubiläumsgeld. Dem steht es nicht entgegen, wenn der Fälligkeitstermin für die Auszahlung erst im Monat danach liegt.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Mai 2016 - 2 Sa 571/15


Lohnzahlung: Bei Verspätung sind 40 Euro fällig

Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, hat der/dem Beschäftigten einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 12 Sa 524/16


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