Heute hat der Bundestag arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die "Arbeit von morgen" beschlossen. Das so genannte "Arbeit von morgen"-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) verbessert unter anderem die Weiterbildungsmöglichkeiten in Unternehmen. "Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. Das ist ein enormer Fortschritt", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
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"Trotz beziehungsweise auch mit Corona bleiben die Herausforderungen durch die Transformation und den Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft bestehen", so Buntenbach. Kritisch sei allerdings, dass diese Transformationsprozesse jetzt auch noch von einem Konjunktureinbruch begleitet werden. "Das macht die Sache nicht einfacher, umso mehr sind die Förderungen notwendig."
Durch das Gesetz werden die Weiterbildungsmöglichkeiten in den Unternehmen verbessert. "Jetzt sind Arbeitgeber und Betriebsräte gefordert, diese Förderhilfen in konkrete Taten umzusetzen, auch wenn klar ist, dass dies nicht von heute auf morgen gehen wird", so Buntenbach.
Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. "Das ist ein enormer Fortschritt. Ein fehlender Berufsabschluss ist nach wie vor das größte Risiko auf Arbeitslosigkeit", erklärt Buntenbach.
"Das sind wichtige Regelungen, aber um die anstehenden Transformationsprozesse erfolgreich zu bewältigen, brauchen wir ein umfassendes Recht auf Weiterbildung. Das werden wir konsequent einfordern."
Zur Einigung der Großen Koalition beim Kurzarbeitergeld sagte Buntenbach: "Das Kurzarbeitergeld wird jetzt auch in Deutschland aufgestockt. Andere Länder haben es vorgemacht. Die Gewerkschaften haben sich für dies Aufstockung eingesetzt. Die Anhebung des Kurzarbeitergelds ist ein großer Erfolg. Auch das Arbeitslosengeld I wird verlängert. Derzeit ist der Arbeitsmarkt nicht aufnahmefähig. Deswegen bedeutet das Ende des Arbeitslosengeld I (in der Regel nach 12 Monaten) für viele Arbeitslose ein Abrutschen in Hartz IV. Durch die Verlängerung wird erst einmal Zeit gewonnen. Für Betriebe, die bereits längere Zeit in Kurzarbeit sind, wird das Kurzarbeit verlängert. Die Unternehmen haben so mehr Luft zum Atmen um die notwendigen Umstrukturierungen umzusetzen und so Arbeitsplätze zu erhalten."