Deutscher Gewerkschaftsbund

23.04.2020
"Arbeit von morgen"-Gesetz

Bessere Weiterbildung für die "Arbeit von morgen"

Heute hat der Bundestag arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die "Arbeit von morgen" beschlossen. Das so genannte "Arbeit von morgen"-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) verbessert unter anderem die Weiterbildungsmöglichkeiten in Unternehmen. "Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. Das ist ein enormer Fortschritt", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Azubi (junge Frau) mit Maßband an Holz-Werkstatt; im Hintergrund der Ausbilder

Colourbox.de

Förderungen jetzt besonders wichtig

"Trotz beziehungsweise auch mit Corona bleiben die Herausforderungen durch die Transformation und den Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft bestehen", so Buntenbach. Kritisch sei allerdings, dass diese Transformationsprozesse jetzt auch noch von einem Konjunktureinbruch begleitet werden. "Das macht die Sache nicht einfacher, umso mehr sind die Förderungen notwendig."

Jetzt sind die Arbeitgeber gefragt

Durch das Gesetz werden die Weiterbildungsmöglichkeiten in den Unternehmen verbessert. "Jetzt sind Arbeitgeber und Betriebsräte gefordert, diese Förderhilfen in konkrete Taten umzusetzen, auch wenn klar ist, dass dies nicht von heute auf morgen gehen wird", so Buntenbach.

Recht auf Nachholen von Berufsabschlüssen

Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. "Das ist ein enormer Fortschritt. Ein fehlender Berufsabschluss ist nach wie vor das größte Risiko auf Arbeitslosigkeit", erklärt Buntenbach.

"Das sind wichtige Regelungen, aber um die anstehenden Transformationsprozesse erfolgreich zu bewältigen, brauchen wir ein umfassendes Recht auf Weiterbildung. Das werden wir konsequent einfordern."

Anhebung des Kurzarbeitergelds ein großer Erfolg

Zur Einigung der Großen Koalition beim Kurzarbeitergeld sagte Buntenbach: "Das Kurzarbeitergeld wird jetzt auch in Deutschland aufgestockt. Andere Länder haben es vorgemacht. Die Gewerkschaften haben sich für dies Aufstockung eingesetzt. Die Anhebung des Kurzarbeitergelds ist ein großer Erfolg. Auch das Arbeitslosengeld I wird verlängert. Derzeit ist der Arbeitsmarkt nicht aufnahmefähig. Deswegen bedeutet das Ende des Arbeitslosengeld I (in der Regel nach 12 Monaten) für viele Arbeitslose ein Abrutschen in Hartz IV. Durch die Verlängerung wird erst einmal Zeit gewonnen. Für Betriebe, die bereits längere Zeit in Kurzarbeit sind, wird das Kurzarbeit verlängert. Die Unternehmen haben so mehr Luft zum Atmen um die notwendigen Umstrukturierungen umzusetzen und so Arbeitsplätze zu erhalten."


Nach oben

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …