Deutscher Gewerkschaftsbund

16.11.2020
Beteiligungsgespräch zur Novellierung des BPersVG

Pläne des BMI stoßen auf Kritik

Der 2017 geschlossene Koalitionsvertrag sieht eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vor. Nachdem der DGB im August zu einem ersten Referentenentwurf Stellung genommen hat, legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Ende Oktober eine überarbeitete Fassung vor. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben dazu eine weitere Stellungnahme abgegeben und sich im Rahmen eines Beteiligungsgesprächs positioniert.

Hände nach oben strecken, sich meldende Menschen

DGB/luminastock/123rf.com

Schon die erste Stellungnahme des DGB vom 7. August 2020 sah in den Regelungsvorschlägen keinen großen Wurf. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Regelung zur ressortübergreifenden Mitbestimmung, welche ursprünglich den Kern der Novellierung bilden sollte. Die überarbeite Fassung des Referentenentwurfs, auf die sich die aktuelle Stellungnahme bezieht, stellt im Vergleich zur ersten Fassung leider nur in einigen Detailfragen eine Verbesserung dar. So wurde etwa der Ausschluss der Wählbarkeit und der Tätigkeit im Wahlvorstand für rechtskräftig aus dem Personalrat ausgeschlossene Mitglieder bei der folgenden Wahl gestrichen, was dem Demokratieprinzip entspricht und vom DGB eingefordert wurde.

Dieser Verbesserung stehen allerdings auch Verschlechterungen gegenüber. So wurde mit der Option, Gremiensitzungen als Telefon- oder Videokonferenz durchführen zu können, ein offenkundig konfliktträchtiger Punkt nun doch in den Entwurf aufgenommen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen diesen Regelungsvorschlag weiterhin ab. Vielerorts sind die technischen Voraussetzungen, Personalratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen, nicht gegeben. Zudem widerspricht die angedachte Videolösung den Vorgaben zur Nichtöffentlichkeit und nicht zuletzt auch dem Zweck von Personalratssitzungen. Diese finden statt, um wichtige Angelegenheiten zu diskutieren, was nur in einer Präsenzsitzung in einer angemessenen Form möglich ist.

Beteiligungsgespräch per Videokonferenz

Im Beteiligungsgespräch, vom BMI als Videokonferenz organisiert, wurde diese Haltung dann durch einige Tonprobleme bestätigt. VertreterInnen von DGB, ver.di, GdP, GEW und EVG haben in diesem Rahmen die Positionen der Gewerkschaften bekräftigt. Vor allem das Vorhaben, das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle massiv zu beschneiden, stieß weiterhin auf scharfe Kritik. Aus Sicht des DGB ist die Regelung nicht erforderlich, um der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Nicht hinnehmbar ist insbesondere der Ausschluss des § 80 Abs. 1 Nr. 21 aus der uneingeschränkten Mitbestimmung. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten, dass die dort geregelte Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind, weiterhin ohne Einschränkungen Gegenstand der Mitbestimmung sind.

Die vorgesehene Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der obersten Bundesbehörden als ein Informationsgremium ohne Beteiligungsrechte ist aus Sicht des DGB sinnvoll. Allerdings ist dies nicht das Mittel, um die Mitbestimmungslücke bei ressortübergreifenden Angelegenheiten zu schließen.

Das BMI hat zugesagt, die Kritik im Detail zu prüfen und den Referentenentwurf ggf. zu überarbeiten. Er soll möglichst zeitnah dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

20201109 STN DGB zum überarbeiteten RefE Novellierung BPersVG (PDF, 458 kB)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 9.11.2020 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 20.10.2020


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