DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell machte sich Mitte Januar vor Ort in Magdeburg ein Bild von der Arbeitsweise des gewerkschaftsnahen Callcenters FACTS, das die Mindestlohn-Hotline für den DGB betreibt. Er erfuhr unter anderem, was Betroffene über die Umgehungsstrategien ihrer Arbeitgeber berichten.
DGB/C. Falk
Seit dem Start der Hotline am 2. Januar 2015 sind bis zum 13. Januar täglich zwischen 250 und 450 Anrufe von Ratsuchenden eingegangen. Viele Fragen werden von verunsicherten Minijobbern aus verschiedensten Branchen gestellt, die wissen wollen, ob der Mindestlohn auch für sie gilt. Ja, auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn!
Manche berichten auch von sich anbahnenden Umgehungsstrategien ihrer Chefs. So werden den Beschäftigten zum Teil neue Verträge mit geringerer Stundenzahl vorgelegt, um ihnen unterm Strich nicht mehr zahlen zu müssen. Trotzdem erwarten die Arbeitgeber dieser Beschäftigten, dass die gleiche Arbeit in offiziell weniger Zeit erledigt wird. Wichtig ist deshalb: ArbeitnehmerInnen sollten sich ihre Arbeitszeit und das, was sie getan haben, selbst notieren, um gegebenenfalls Beweise für einen Gerichtsprozess zu haben.
Auch Naturalien werden den Beschäftigten angeboten, weil die Arbeitgeber nicht die kompletten 8,50 Euro pro Stunde zahlen wollen. So schilderte eine Solarium-Angestellte, dass ihr nur 6 Euro direkt, der Rest jedoch in "Bräunungsgutscheinen" ausgezahlt werden sollen. Ähnliches wurde von einer Beschäftigten erzählt, die in einer Sauna arbeitet.
Auch viele Arbeitgeber und Steuerberatungsbüros rufen die Hotline an, weil sie wissen wollen, wie man die Arbeitszeiten dokumentiert oder den Mindestlohn abrechnet (zum Beispiel bei Arbeitszeitkonten oder der Anrechenbarkeit von Zuschlägen). Der DGB sagt ganz klar: Die DGB-Mindestlohn-Hotline ist für die Erstinformation der Beschäftigten da, und wer Gewerkschaftsmitglied ist oder wird, erhält von den zuständigen Gewerkschaften individuelle Rechtsberatung. Arbeitgeber können sich an ihre Kammern und Verbände oder an die Hotline vom Bundesarbeitsministerium wenden.
Die DGB-Mindestlohn-Hotline ist noch mindestens bis zum 31. März 2015, montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sowie samstags von 9 bis16 Uhr erreichbar unter der Nummer: 0391/ 4088003 (Festnetztarif).
DGB/C. Falk