Deutscher Gewerkschaftsbund

13.01.2015

Mindestlohn-Hotline: Berichte über Umgehungsstrategien

Besuch von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell beim DGB-Mindestlohn-Hotline-Callcenter FACTS

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell machte sich Mitte Januar vor Ort in Magdeburg ein Bild von der Arbeitsweise des gewerkschaftsnahen Callcenters FACTS, das die Mindestlohn-Hotline für den DGB betreibt. Er erfuhr unter anderem, was Betroffene über die Umgehungsstrategien ihrer Arbeitgeber berichten.

Callcenter

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell (l.) und Andreas Steppuhn, einer der Geschäftsführer von FACTS, im Gespräch mit einer Callcenter-Agentin, die gerade einen Anruf der DGB-Mindestlohn-Hotline beantwortet hat DGB/C. Falk

Mindestlohn auch für Minijobber

Seit dem Start der Hotline am 2. Januar 2015 sind bis zum 13. Januar täglich zwischen 250 und 450 Anrufe von Ratsuchenden eingegangen. Viele Fragen werden von verunsicherten Minijobbern aus verschiedensten Branchen gestellt, die wissen wollen, ob der Mindestlohn auch für sie gilt. Ja, auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn!

Manche berichten auch von sich anbahnenden Umgehungsstrategien ihrer Chefs. So werden den Beschäftigten zum Teil neue Verträge mit geringerer Stundenzahl vorgelegt, um ihnen unterm Strich nicht mehr zahlen zu müssen. Trotzdem erwarten die Arbeitgeber dieser Beschäftigten, dass die gleiche Arbeit in offiziell weniger Zeit erledigt wird. Wichtig ist deshalb: ArbeitnehmerInnen sollten sich ihre Arbeitszeit und das, was sie getan haben, selbst notieren, um gegebenenfalls Beweise für einen Gerichtsprozess zu haben.

"Bräunungsgutscheine" statt Mindestlohn

Auch Naturalien werden den Beschäftigten angeboten, weil die Arbeitgeber nicht die kompletten 8,50 Euro pro Stunde zahlen wollen. So schilderte eine Solarium-Angestellte, dass ihr nur 6 Euro direkt, der Rest jedoch in "Bräunungsgutscheinen" ausgezahlt werden sollen. Ähnliches wurde von einer Beschäftigten erzählt, die in einer Sauna arbeitet.

Auch viele Arbeitgeber und Steuerberatungsbüros rufen die Hotline an, weil sie wissen wollen, wie man die Arbeitszeiten dokumentiert oder den Mindestlohn abrechnet (zum Beispiel bei Arbeitszeitkonten oder der Anrechenbarkeit von Zuschlägen). Der DGB sagt ganz klar: Die DGB-Mindestlohn-Hotline ist für die Erstinformation der Beschäftigten da, und wer Gewerkschaftsmitglied ist oder wird, erhält von den zuständigen Gewerkschaften individuelle Rechtsberatung. Arbeitgeber können sich an ihre Kammern und Verbände oder an die Hotline vom Bundesarbeitsministerium wenden.

Die DGB-Mindestlohn-Hotline ist noch mindestens bis zum 31. März 2015, montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sowie samstags von 9 bis16 Uhr erreichbar unter der Nummer: 0391/ 4088003 (Festnetztarif).

Zur Hotline

Callcenter

Rund 40 speziell für Mindestlohnfragen geschulte Callcenteragents im gewerkschaftsnahen Callcenter FACTS arbeiten für die DGB-Hotline. Das Callcenter FACTS zeichnet sich durch eine angenehme Arbeitsathmophäre aus - sowohl räumlich als auch wegen der weiteren Arbeitsbedingungen. Der Einstiegslohn beträgt 9,22 Euro und es gibt ein 13. Monatsgehalt.
DGB/C. Falk


Nach oben
Min­dest­lohn: Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen
DGB Mindestlohn Logo
DGB
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er Ihnen zusteht? Sie wollen wissen, ob der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Sie gilt oder nicht? Erste Infos gibt's in unseren FAQs zum Thema Mindestlohn.
zur Webseite …