Info Recht: Zusammenfassung und Bewertung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 in der Rechtssache C-236/09 v. 1. März 201. Artikel 5 Absatz. 2 der Richtlinie 2004/113/EG ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig. Die Richtlinie soll den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen umsetzen. Die Ausnahmeregelung erlaubte den Mitgliedgliedsstaaten, Unterschiede bei Prämien und Leistungen zulassen, sollte das Geschlecht bei einer Risikobewertung ein bestimmender Faktor sein.