Deutscher Gewerkschaftsbund

18.07.2019
Nominiert für den Deutschen Personalräte-Preis 2019

Interessenvertretung mit Signalwirkung

Für beispielhafte Projekte hat die Jury des Deutschen Personalräte-Preises neun Gremien mit einer Nominierung belohnt. Die bundesweit ausgelobte Auszeichnung wird im Herbst als Gold-, Silber- und Bronze-Preis verliehen. Erstmals wird 2019 zudem ein Sonderpreis für Schwerbehindertenvertretungen im öffentlichen Dienst vergeben. Mit einem weiteren Sonderpreis prämiert die DGB-Jugend beispielhafte Jugend- und Auszubildendenvertretungen und deren Einsatz für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende.

Deutscher Personalräte-Preis 2019

DPRP

Der „Deutsche Personalräte-Preis“ würdigt die beispielhafte Arbeit von Personalratsgremien in Deutschland und zeichnet herausragende Projekte aus. Er ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Der Personalrat“ und wird seit 2010 vom Bund-Verlag ausgelobt. Prämiert werden Initiativen, unabhängig davon, ob sie von einzelnen Personal­ratsmitgliedern, kompletten Gremien oder auch dienst­stellen­über­greifenden PR-Koopera­tionen durchgeführt worden sind. Jugend­auszubildenden- und Schwer­behinderten­vertretungen können sich jeweils über den Personalrat bewerben. Die Auszeichnung soll Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst dazu motivieren, sich aktiv, kreativ und gestaltend für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, des Arbeitsumfeldes oder der sozialen Rahmenbedingungen einzusetzen.

Die Bekanntgabe der Gewinner und die feierliche Preisverleihung erfolgen auf dem „Schöneberger Forum“ am 19.11.2019 in Berlin. Die vom DGB und dem DGB-Bildungswerk BUND ausgerichtete Fachtagung befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema Arbeitszeit. Die nominierten Gremien für den „Deutschen Personalräte-Preis 2019“ in alphabetischer Reihenfolge des Ortes mit einer kurzen Darstellung zum jeweiligen Projekt. Weitere Informationen unter www.dprp.de.

  • Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung des Landes Berlin: „Rahmendienstvereinbarung Ausbildung“

    Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) suchte nach Möglichkeiten, die zum Teil prekäre Ausbildungssituation zu verbessern und einen einheitlichen Standard zu erreichen. Gemeinsam mit den örtlichen JAVen entwarf sie eine Rahmendienstvereinbarung und setzte diese trotz ablehnender Haltung des Arbeitgebers durch. Ausbildung ist jetzt eine Dienstaufgabe, die „von den Führungskräften anzuerkennen und zu unterstützen“ ist. AusbilderInnen können wegen ihrer Ausbildungstätigkeit von anderen Aufgaben entlastet werden und an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen, um so die Qualität der Ausbildung zu sichern. Davon erfasst werden auch dual Studierende während des praktischen Teils ihrer Ausbildung und Studierende in Pflichtpraktika, ebenso AnwärterInnen. Damit erzielten die Jugend- und Auszubildendenvertreter einheitliche Rahmenbedingungen für alle Ausbildungsgänge und -behörden.

  • Personalrat des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin: „Dienstvereinbarung Überlastung“

    Als Reaktion auf die Flüchtlingswelle seit 2015 wurde im August 2016 das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gegründet. Von Beginn an mangelte es an Personal. Es gab zu wenige Entfristungen, zahlreiche zusätzliche Verwaltungsaufgaben, das Personal litt unter massiver Überlastung. Der Personalrat erhielt zahlreiche Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen. Im Mai 2018 legte das Gremium eine Dienstvereinbarung „Überlastung“ vor. Trotz anfänglicher Vorbehalte und Abwehrhaltung des Dienstherrn, unterzeichneten die Parteien im Februar 2019 die „Dienstvereinbarung Überlastung“. Diese schreibt fest, dass eine Überlastung durch eine dauerhafte personelle Unterbesetzung, durch Mängel in der Arbeitsorganisation, in den Arbeitsbedingungen oder durch sonstige Einflussfaktoren verursacht werden kann. Klare Prozesse regeln jetzt den Verfahrensweg. Die Anzahl der Überlastungsanzeigen hat sich seitdem deutlich reduziert.

  • Gesamtpersonalrat der Stadt Bremen: „Frauen und Altersversorgung im bremischen öffentlichen Dienst“

    Unterbrechungen und die Verringerungen der Arbeitstätigkeit durch Beurlaubung und/oder Teilzeit wegen Erziehungs-, Familien- und Pflegezeiten verringern die Altersversorgungsansprüche vorrangig bei Frauen. Der Gesamtpersonalrat setzte sich daher zum Ziel, dieses wichtige Thema nachhaltig in der Behörde zu thematisieren und Informationen dazu anzubieten. 2017 initiierte das Gremium zusammen mit den Frauenbeauftragten der Dienststellen und mit den Gewerkschaften das Konzept „Frauen und Altersversorgung“. Dieses beinhaltet Seminare, Vorträge und weiterführendes Informationsmaterial. Die Mitarbeiterinnen werden umfassend zu Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten beraten und erhalten eine Vielzahl von konkreten Informationen und Hilfestellungen. Zielgruppe waren ursprünglich Ältere, es nehmen aber immer mehr Jüngere an den Veranstaltungen teil. Im Mai 2019 wurde zusätzlich eine Informations- und Motivationsveranstaltung für potentielle „Multiplikatoren“ mit über 20 Frauenbeauftragten des bremischen öffentlichen Dienstes veranstaltet.

  • Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: „Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion“

    In der Polizei NRW sind ca. 4.500 schwerbehinderte MitarbeiterInnen bzw. diesen Gleichgestellte beschäftigt. Sie werden durch die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen (AGSV) Polizei NRW vertreten. Sie will u. a. das Bewusstsein für die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungsverhältnis schärfen, deren positives Leistungsvermögen herausstellen, Benachteiligungen und Vorbehalte abbauen und die Inklusion der Menschen mit Behinderung stärken. Dazu konzipiert und setzt sie seit vielen Jahren konkrete Maßnahmen um. Durch ihr Engagement trägt sie maßgeblich dazu bei, dass das Thema „Schwerbehinderte MitarbeiterInnen“ nachhaltiger wahrgenommen wird. Die AGSV erreichte u. a., dass zum barrierefreien Bauen ein Erlass erstellt wurde und jetzt alle Neubaumaßnahmen barrierefrei erfolgen. Neue Software wird nur noch mit Zertifizierung gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz angeschafft, um den behinderten MitarbeiterInnen eine barrierefreie IT zu ermöglichen.

  • Hauptpersonalrat der Polizei Schleswig-Holstein, Kiel: „Verkürzung der Wochenarbeitszeit für langjährig Schichtdienstleistende“

    Aufgrund drastischer Beschwerden und hoher Krankenstände suchte der Hauptpersonalrat nach Wegen, die dauerhaft hohe Belastung zu mindern, die Gesundheit zu fördern und den Krankenstand zu senken. Das Gremium gründete eine Arbeitsgruppe „Gesundheitsmanagement“, führte enge Abstimmungen mit den örtlichen Gremien durch und stellte das Thema laufend in Behörden- und Amtsleiterrunden zur Diskussion. Weiterer Schwerpunkt war die hohe Belastung durch Schichtdienst. Das Gremium forderte deutliche Reduzierungen der Wochen- und der

    Lebensarbeitszeit für Schichtdienstleistende. Zudem sollten Arbeitszeit- und Schichtmodelle geschaffen und die Entschädigung für Schichtdienstbelastungen deutlich verbessert werden. Zum 01.03.2018 wurde die Arbeitszeitverordnung in Schleswig-Holstein verändert. Die neue Fassung des § 10 (SH AZVO) regelt nun, dass für BeamtInnen im Wechselschichtdienst die regelmäßige Wochenarbeitszeit stufenweise von 41 Stunden auf maximal 36 Stunden für langjährig Schichtdienstleistende reduziert wird. Des Weiteren wurden Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Gewährleistung von Freizeitausgleich abgeschlossen.

  • Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München: „Gründung einer Wohnungsgenossenschaft für die städtischen MitarbeiterInnen“

    Aufgrund der zunehmenden Wohnungsnot und hoher Mietpreise beschäftigte sich der Gesamtpersonalrat (GPR) mit der Frage, wie MitarbeiterInnen bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden können. Das Gremium entwickelte die Idee, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen, besuchte Wohnungsbaugenossenschaften und ließ sich umfassend beraten. Im Rahmen einer Befragung zeigten die MitarbeiterInnen großes Interesse für dieses Vorgehen. Am 08.10.2018 gründete der GPR zusammen mit den Personalräten aus dem Direktorium und der Stadtkämmerei die Wohnungsbaugesellschaft „unsere Stadt eG“. Dann wurden ein wirtschaftliches Konzept und eine Kalkulation erarbeitet, UnterstützerInnen gewonnen und eine Projektverwaltung wurde aufgebaut. Mit der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Genossenschaftsregister kann die Wohnungsbaugenossenschaft nun Grundstücke erwerben und Wohnungen bauen. Mittlerweile hat sich die Genossenschaft, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über 340 Mitglieder zählte, auch entschieden, sich für ein Grundstück zu bewerben. In weiteren Projekten sollen Wohnungen mit unterschiedlichen Fördermodellen realisiert werden, damit MitarbeiterInnen unterschiedlicher Einkommensgruppen eine Wohnung erwerben können.

  • Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: „Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung an öffentlichen Schulen des Landes M-V“

    Mit Auslaufen des 1996 vereinbarten Lehrerpersonalkonzepts, das auch Teilzeitvereinbarungen enthielt, setzte sich der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) dafür ein, dass es für die Beschäftigten, die auch darüber hinaus weiter in Teilzeit arbeiten wollten, rechtssichere Regelungen geben sollte. Das Ministerium wollte sich auf die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zurückziehen und lediglich das formale Antragsverfahren für Teilzeit gesondert regeln, da die inhaltlichen Regeln seiner Meinung nach nicht geändert werden müssten. Es folgten langwierige und zähe Verhandlungen. Im Frühjahr 2017 einigten sich die Parteien auf einen umfassenden Regelungsentwurf mit einheitlichen Regelungen für alle angestellten und verbeamteten Lehrkräfte und für das sonstige für die Erfüllung pädagogischer Aufgaben tarifbeschäftigte Personal. In der „Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung“ legten die Parteien fest, dass Teilzeit „nicht nur“ als Halbtagsarbeit zu verstehen ist, sondern „jede reduzierte Arbeitszeit unterhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten“ ist. Teilzeitbeschäftigte sind bei der Besetzung mit Vollzeitbeschäftigten gleich zu behandeln. In der Dienstvereinbarung sind die Schritte des Antrags- und Auswahlverfahrens dargelegt, ebenso die wesentlichen Rechte und Pflichten innerhalb der Teilzeit und die Rückkehr aus der Teilzeit.

  • Schwerbehindertenvertretung und Personalrat des Jobcenters Kreis Segeberg: „Inklusionsvereinbarung“

    Im Jobcenter Segeberg arbeiten derzeit 15 schwerbehinderte MitarbeiterInnen, allerdings fehlten klare Regelungen zur Inklusion. Der Personalrat wollte diese erreichen, um den schwerbehinderten KollegInnen Chancengleichheit im Jobcenter zu ermöglichen. Im Januar 2018 unterzeichneten die Parteien die „Inklusionsvereinbarung zur Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung“. In dieser ist festgelegt, dass dem Jobcenter die Inklusion, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit diesen MitarbeiterInnen eine besondere Verpflichtung ist. Alle MitarbeiterInnen, vor allem aber die Personalvertretung, sollen für die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Die Förderung dieser MitarbeiterInnen soll ein integraler Bestandteil der Führungsaufgabe sein. Individuelle Lösungen sind mit dem Betroffenen und der Schwerbehindertenvertretung zu erarbeiten. Arbeitszeitregelungen sind so flexibel zu gestalten, dass die besonderen Belange eines Beschäftigten mit Behinderung berücksichtigt werden.

  • Personalrat des Hauptzollamts Singen: „Gewalt gegenüber Beschäftigten – Mach meine KollegInnen nicht an – Sind eigene DeeskalationsberaterInnen eine Lösung?“

    In den letzten Jahren kam es gehäuft zu Beleidigungen oder Bedrohungen der MitarbeiterInnen. Diese fühlen sich diesen Angriffen gegenüber immer hilfloser. Der Personalrat wollte die Situation für die MitarbeiterInnen grundlegend verbessern. Eine Initialzündung war das DGB-Projekt „Wider die Normalisierung – Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und privatisierten Dienstleistungssektor“. Die MitarbeiterInnen wurden gebeten, über Ihre Erfahrungen zu berichten, was den Handlungsbedarf noch einmal deutlicher machte. Im Rahmen einer Klausurtagung und in Arbeitsgruppen wurden Vorschläge und Ideen zusammengetragen. Es folgten intensive Gespräche mit der Verwaltungsleitung. Basierend auf dem Ergebnis der Klausurtagung erstellte der Personalrat die Broschüre „Mach meine Kolleginnen und Kollegen nicht an“, in der Ideen zur Selbsthilfe vorgestellt werden und der Personalrat ein klares Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit abgibt. Die Broschüre enthält eine ausführliche Liste mit Angeboten, wie Schulungen und Seminare, u. a. zur Eigensicherung und Deeskalation. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema „Gewalt gegenüber Beschäftigten“ eingesetzt und es konnte die Finanzierung für eine Inhouse-Schulung organisiert werden.


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