Deutscher Gewerkschaftsbund

18.06.2020
Gesundheitspolitik

Die Corona Warn-App: Hohe Erwartungen, begrenzte Möglichkeiten?

Viele Staaten haben schon lange eine Tracking- oder Tracing- App im Programm, mit der ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Vermeidung von Corona-Infektionen unterstützt werden sollen. In Deutschland zog sich die Wartezeit bis zur Verfügbarmachung eines solchen Angebots bis zum 16.06. hin – nun ist die „COVID 19- Warn-App“ jedoch da, und die Erwartungen sind groß.

Smartphone mit Holzwürfeln auf dem Display mit der Aufschrift: Covid19, TracingApp

DGB/stockwerkfotodesign/123rf.com

Tracing statt Tracking-App

Die Wege bis zur Finalisierung des Vorhabens einer Corona-Warn-App waren mehr als verschlungen: in den ersten Wochen der Diskussion um die Möglichkeit der Einführung einer App, die zur Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten beitragen soll, wurde auch auf internationale Beispiele verwiesen, in denen klassische Tracking-App-Ansätze zur Verwendung kamen. Überlegungen, auf dieser Grundlage eine App in Deutschland einzuführen, stießen jedoch schnell auf grundsätzliche Bedenken: bei Tracking-Apps werden per Funkzellenabfrage laufend aktualisierte Standort-und Bewegungsdaten live dazu verwendet, potentielle Corona-Kontakte nachzuverfolgen.

Bei diesem Verfahren wurde jedoch die Gefahr, dass sich unerlaubt Rückschlüsse auf Individuen und soziale Netze ziehen lassen, als zu groß bewertet; zudem war schnell klar, dass bei einer individuellen Kontaktnachverfolung per Funkzellenabfrage nur begrenzt genaue Aussagen über gegebene Infektionsrisiken und potentielle Infektionsketten getroffen werden können, da diese Methode in erster Linie grobe Informationen über eine räumliche Nähe zwischen Mobilfunkgeräten per Funkzellenabfrage liefert, jedoch keine Informationen darüber bereit stellt, ob und wie lange die für ein entscheidendes Infektionsrisiko relevanten physischen Kontakte stattgefunden haben könnten. Deshalb wurde die Diskussion über die Entwicklung einer entsprechenden App schnell in Richtung Tracing-App gelenkt, die im Unterschied zur Tracking-Variante per Bluetooth Kontakte zwischen den Nutzern von Mobilfunkgeräten nachverfolgbar machen soll und dabei sowohl erheblich genauer arbeitet, als auch die von vornherein vorhandenen datenschutzrechtlichen Ausschlussgründen reduziert.

Datenschutz steht im Vordergrund

Nachdem die Bundesregierung noch bis April auf den PEPP-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) - Standard setzte, mit dem verschiedene Apps in den Mitgliedsstaaten der EU auf Basis eines einheitlichen europäischen Grundgerüsts angeboten werden können, vollzog sie erst am 25.04. eine Vollbremsung. Der Grund: einerseits steht bei diesem Modell die Methode der Datenspeicherung in der Kritik, die sowohl die Kontakte der jeweiligen Nutzer zentralisiert speichert und somit für potentiell missbräuchliche Absichten leichter angreifbar macht, andererseits waren die durch diese Form der Datenspeicherung aufgeworfenen Folgefragen (etwa die nach der kaum zu überprüfenden Gewährleistung einer Datenlöschung nach Ende der Aufbewahrungsfrist) zu gravierend.

Nachdem zahlreiche Expert*innen, Verbände, der Chaos Computer Club und Abgeordnete verschiedener Fraktionen wiederholt darauf hinwiesen, dass ein solcher Ansatz aus datenschutzrechtlicher Sicht in Deutschland nicht vertretbar sei, folgte also die Kehrtwende, in der die Bundesregierung bekanntgab, fortan die Konzeption einer eigenen Tracing-App durch das Robert-Koch-Institut zu forcieren, die durch SAP und die Deutsche Telekom AG entwickelt und auf dezentralen Datenspeicherungsansätzen beruhen sollte.

Hält die App was sie verspricht?

Für die nun seit Mitte Juni zur Verfügung stehenden App sind die Hoffnungen entsprechend groß, dass sie erfüllt, was sie soll: die Unterbrechung von Infektionsketten durch Ermittlung individueller, kontaktbasierter Infektionsrisiken sowie die zeitnahe Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Risikosituation. Während sich erst im Laufe der Zeit erweisen wird, ob diese App all das überhaupt leisten kann, ist es wichtig, festzuhalten, dass hierfür auch eine Reihe von nicht unwichtigen Voraussetzungen gelten: die oft im Raum stehende Höhe der Abdeckungsquote von geschätzten 60% der Bevölkerung, die die App verwenden müssen, um eine wirkungsvolle Unterbrechung von Infektionsketten überhaupt erst möglich zu machen, wird eine Herausforderung. Staaten wie zb. Singapur, die für die Verwendung von Tracing-Apps durch ihre Bürgerinnen und Bürger deutlich weniger individuellen Ermessensspielraum setzten, hatten schnell mit dauerhaft niedrigen Nutzungsquoten trotz frühzeitiger und nachdrücklicher Forcierung der Nutzung zu kämpfen.

Ob Nutzungsquoten von mehr als 20 oder 30 Prozent in Deutschland realistisch sein werden, steht insbesondere unter dem geltenden Freiwilligkeitsvorbehalt der App-Installation und Verwendung in den Sternen. Auch werden voraussichtlich die Risiken falsch-positiver und falsch-negativer Ergebnisse im Kontext der App-Nutzung nicht beseitigt werden können: so sind nicht nur die räumliche Nähe zu möglicherweise infizierten Kontaktpersonen und die Dauer des Verweilens in dieser von Bedeutung, um über das Infektionsrisiko Auskunft zu erlangen. Auch das Risiko von Kontakt- und Schmierinfektionen, das durch Übertragung von Viren auf Objektoberflächen weiterbesteht, nachdem keine räumliche Nähe zu Kontaktpersonen mehr gegeben ist, ist von erheblicher Bedeutung, kann aber nicht durch eine Tracing-App ermittelt werden. Es ist von vornherein klar, dass die Warnfunktion der App immer auch das Potential zum Fehlalarm beinhaltet, weshalb es darauf ankommen wird, Häufungen solcher Fehlalarme so weit wie möglich zu reduzieren, um Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger und an die tatsächlichen Erfordernisse angepasste Quarantäne- und Versorgungsmaßnahmen einleiten zu können.

DGB fordert rechtliche Regelungen

Weiterhin ist die Einhaltung des Kriteriums der Freiwilligkeit in Bezug auf die Verwendung der App und die Weitergabe der durch sie generierten Daten unverzichtbar, um ausreichende gesellschaftliche Akzeptanz zu generieren. Doch auch bei formal vorhandener Freiwilligkeit muss sich erst in der Praxis erweisen, wie gut dieses Versprechen in der Praxis eingelöst werden kann: so ist sowohl im privaten, insbesondere aber im beruflichen Kontext denkbar, dass die Verwendung der App eingefordert wird, indem Beschäftigte dazu im Arbeitskontext unter Druck gesetzt werden. um dies zu vermeiden, wäre eine ergänzende rechtliche Regelung, die das Entstehen von Nachteilen durch Nutzung oder Nichtnutzung für Bürgerinnen und Bürger ausschließt, dringend erforderlich.

Die ebenfalls während der App- Konzeption erwogene Möglichkeit, ihre Verwendung im betrieblichen Kontext gegenüber den Beschäftigten anordnen zu können, würde nicht nur bedeuten, im Arbeitskontext weitere notwendige arbeits- und gesundheitsschutzbezogene Maßnahmen potentiell in den Hintergrund rücken zu lassen, sondern auch, einen nicht zu vertretenden arbeitgeberseitigen Maßregelungs- und Benachteiligungsspielraum zu ermöglichen. Auch die offene Frage der Regelung der Lohnfortzahlung im Kontext einer durch die App-Warnung veranlassten vorübergehenden betrieblichen Nichttätigkeit bis zur Verordnung einer Quarantäne oder Feststellung einer epidemiologischen Unbedenklichkeit ist sowohl für Beschäftigte als auch Unternehmen durchaus brisant, weshalb in diesem Fall nur ein Andocken an die bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes unter Voraussetzung des vollständigen Ersatzes des ausgefallenen Lohns der betroffenen aus Sicht des DGB zu vertreten wäre.

Was passiert mit den gewonnenen Daten?

Darüber sind für die Wirksamkeit der App auch zahlreiche nicht-digitale Aspekte von entscheidender Bedeutung. So äußerten noch kurz vor Inbetriebnahme der App am 16. Juni Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dass es bis dato schlicht kein offiziell vorgesehenes Verfahren gibt, mit dem die durch die Tracing-App gewonnenen Informationen an den ÖGD weitergeleitet und im Verdachtsfall der Kontakt zwischen ÖGD und Bürgerinnen und Bürgern, die ein nachvollziehbares Interesse an Beratung und Unterstützung haben, hergestellt werden solle.

Nicht alle können die App nutzen

Zudem liegt es in der Natur digitaler Anwendungen, dass zahlreiche Menschen aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen, persönlicher Präferenzen oder sonstiger Einschränkungen die App nicht verwenden können oder wollen. Auch für diese Personen muss eine gleichwertige Möglichkeit zur Aufdeckung und Unterbrechung von möglichen Infektionsketten anbieten, was im Zweifelsfall nur durch leicht zugängliche und schnell verfügbare flächendeckende Testungen durch den ÖGD sichergestellt werden kann- was wiederum eine auskömmliche Finanzierung sowie eine strukturelle, personelle und finanzielle Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste sowie eine Kostenübernahme der hierfür anfallenden Testkosten aus öffentlichen Mitteln notwendig macht.

Auch wären im Voraus Überlegungen anzustellen, welche Gruppen von einer Nutzung der App von vornherein ausgeschlossen sein können, ohne es zu wollen- was beispielsweise sowohl für Bewohner*innen geschlossener oder halbgeschlossener öffentlicher und privater Einrichtungen, aber auch von Flüchtlingsheimen, Strafanstalten u.v.m. gilt. Letztlich sind im Erfolgsfall einer schnellen app-basierten Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten auch ausreichend vorhandene Versorgungskapazitäten auf ambulanter und stationärer Ebene und die Durchsetzung verordneter Quarantänemaßnahmen von Bedeutung, um die Ziele der Warn-App nicht ins Leere laufen zu lassen.

Diskriminierung ausschließen und freiwillige Nutzung sicherstellen

Damit die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts also zu einem erfolgreichen Baustein im Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung werden kann, ist es aus Sicht des DGB mindestens ebenso notwendig, neben einer guten Verbreitung und Funktionalität auch das Wirken und Ineinandergreifen der restlichen Bausteine sicherzustellen. In jedem Fall sind jegliche Formen der Diskriminierung in Fällen von Anwendung oder Nichtanwendung im privaten oder betrieblichen Kontext auszuschließen und das Kriterium der freiwilligen Nutzung in jedem Fall sicherzustellen.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB