Deutscher Gewerkschaftsbund

25.06.2018

DGB fordert deutlich mehr Mindestlohn-Kontrollen

Der DGB fordert insgesamt 10.000 Stellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll, um den gesetzlichen Mindestlohn flächendeckend zu kontrollieren. "Wenn wir die Untergrenze nicht endlich überall durchsetzen, geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren", sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell gegenüber der WirtschaftsWoche. "Rund 1,8 Millionen hart arbeitende Menschen werden noch immer um den Mindestlohn betrogen."

Zoll bei der Kontrolle einer Baustelle

DGB/Claudia Falk

Der DGB hatte sich bereits im Februar 2018 in einer Stellungnahme gegenüber der Mindestlohnkommission für mehr Stellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgesprochen. Als Reaktion auf anhaltende Verstöße gegen das 2015 eingeführte Mindestlohngesetz fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in der Stellungnahme:

  • Beweislastumkehr bei Mindestlohnansprüchen – nicht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, sondern der Arbeitgeber soll künftig nachweisen müssen, wie lange ein Beschäftigter tatsächlich gearbeitet hat.
  • Einführung eines Verbandsklagerechts.
  • Einführung eines Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern, also Schutz für Beschäftigte, die Mindestlohnverstöße anzeigen.
  • Mehr Rechte für Beschäftigte bei neuen Arbeitsverträgen.
  • Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Gerichten mit besonderer Zuständigkeit.
  • Aufstockung des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung.
  • Personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf mindestens 10.000 Stellen.
  • Zusammenführung zergliederter Kompetenzen bei der Kontrolle und Sanktionierung von Mindestarbeitsbedingungen.
  • Einführung von Regelungen für eine tagesaktuelle Erfassung der Arbeitszeit sowie einer Aufbewahrungspflicht der Unterlagen am Tätigkeitsort.
  • Aufnahme weiterer Branchen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie z.B. das Bäckerhandwerk und den Einzelhandel.

Die komplette Stellungnahme zum

DOWNLOAD

DGB-Stellungnahme 2. Anhörung Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (PDF, 545 kB)

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Drei Jahre nach der Einführung steht nicht nur fest, dass der Mindestlohn bei vielen Niedriglohn-Beschäftigten zu einem erheblichen Anstieg ihres Lohnniveaus geführt hat. Fest steht auch, dass keine negativen Auswirkungen, wie Rückgang von Arbeitsplätzen und Beschäftigungsverluste, eingetreten sind.


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