Deutscher Gewerkschaftsbund

01.01.2019

Neues Jahr, alte Gerechtigkeit: Die Wiederherstellung der Parität

Für die Beschäftigten beginnt das Jahr 2019 mit einer guten Nachricht: Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

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DGB/Alexander Korzh/123RF.com

Der bisherige Arbeitnehmerzusatzbeitrag wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls paritätisch erbracht. Damit wird das GKV-Versichertenentlastungsgesetz in einem wichtigen Punkt seinem Namen gerecht. Was bei dieser guten Neujahrsbotschaft nicht unter den Tisch fallen darf: Der Weg hierhin war nicht nur lang und steinig - er folgt auch keinen revolutionären Pfaden. Die Parität gab es bereits früher; sie wurde jedoch zum 1. Juli 2005 abgeschafft – damit durften sich Arbeitgeber jahrelang über geringere Beiträge freuen, während die Beschäftigten den Ausgleich alleine schultern mussten. Mit dem 2009 eingeführten kassenindividuellen Zusatzbeitrag wurde zwar festgelegt, dass Arbeitgeber formal wieder die Hälfte der Mitgliedsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz übernehmen müssen. Für die Beschäftigten änderte sich dadurch jedoch nichts, da sie die erwähnten kassenindividuellen Zusatzbeiträge komplett alleine stemmen mussten.

Dass Gesundheitsminister Spahn nun eine Lanze für die Beschäftigten brechen will, in dem wieder Beitragsgleichheit herrscht, ist gut. Um das Bild vervollständigen, muss man aber auch klarstellen: dass sich Deutschland als Wirtschaftsmotor der EU nach jahrelanger Hochkonjunktur dazu durchringt, jene Regelungen zu beseitigen, die es sich in Krisenzeiten selbst verordnet hatte, ist kein Meilenstein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Das hätte früher kommen müssen. Und mit dem im selben Gesetz enthaltenen Zwang, die Reserven der gesetzlichen Krankenkassen abzuschmelzen, greift der Minister in ein Säckel, das ausschließlich die Beschäftigten gefüllt haben – nämlich durch ihre Zusatzbeiträge. Zudem weiß jeder Versicherte, der im neuen Jahr an private Ausgaben für Brillen, Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalte denkt, dass er weiterhin größere private Zusatzlasten trägt, als es bei einer wirklich gleichen Ausgabenverteilung der Fall sein dürfte. Deshalb gilt auch über den Jahresauftakt hinaus: wenn der Bundesgesundheitsminister für echte Gerechtigkeit im Gesundheitssystem sorgen will, stehen im alle Wege offen.


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