Deutscher Gewerkschaftsbund

05.11.2014

Flexibel und gleichzeitig abgesichert in Rente

Der DGB fordert ein Paket von Gesetzesreformen, um den Übergang in die Rente für Beschäftigte flexibel und gleichzeitig abgesichert gestalten zu können. Die Reformen sollen passgenaue tarifliche Lösungen für Branchen und Betriebe ermöglichen. Unter anderem soll es einen Anspruch auf eine Teilrente ab 60 geben.

Rentnerin, Mann, Kind, Kinderwagen

Nicht jeder Arbeitsplatz, nicht jeder Betrieb, nicht jede Branche ist gleich. Die Gewerkschaften setzen deshalb auf flexible, aber gleichzeitig abgesicherte Übergänge in die Rente. Colourbox

Der DGB-Bundesvorstand hat Anfang November mit seinem Beschluss "Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente ermöglichen!" die grundlegenden Forderungen der Gewerkschaften für einen flexiblen und trotzdem sicheren Übergang von der Arbeit in den Ruhestand zusammengefasst.

Rente: Erste Schritte getan, wichtige Baustellen bleiben

"Erste Schritte sind getan: Zum ersten Mal seit Langem hat der Gesetzgeber Leistungsverbesserungen in der Rentenpolitik beschlossen", heißt es in dem Beschluss mit Blick auf das "Rentenpaket" der großen Koalition. Doch wichtige Baustellen bleiben: Das generelle Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung muss mindestens stabilisiert werden und auch die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung muss noch nachhaltiger aufgestellt werden. Als dritten wichtigen Baustein künftiger Rentenpolitik nennt das Papier abgesicherte, flexible Übergänge in die Rente.

Branchenspezifische Lösungen per Tarifvertrag

Genau da setzen die Forderungen der Gewerkschaften an: Der Gesetzgeber müsse mit verschiedenen Reformen die Grundlage dafür schaffen, dass die Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, betriebs- und branchenspezifische Lösungen per Tarifvertrag umsetzen können.

Gewerkschaften: Passgenaue Konzepte bereits entwickelt

"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind bereit, im Rahmen ihrer Verantwortung und ihrer Möglichkeiten als Tarif- und Sozialpartner sichere und flexible Übergänge in den Ruhestand zu gestalten", heißt es in dem Beschluss. "Hierzu haben die einzelnen Gewerkschaften Konzepte entwickelt, die den jeweiligen Branchen­bedingungen Rechnung tragen."


Vom Gesetzgeber fordern DGB und Gewerkschaften

  • die Einführung eines Rechtsanspruch auf sozialversicherungspflichtige Teilzeit im Alter,
  • die Einführung eines Anspruchs auf Teilrente ab 60 Jahren,
  • deutlich verbesserte Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner/-innen,
  • verbesserte Möglichkeiten für Aufstockungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • verbesserte arbeitsmarktpolitische Leistungen und Förderinstrumente für Problemgruppen, wie zum Beispiel ein „Altersflexigeld“,
  • flexiblere Regelungen bei der Altersteilzeit und bei Zeitwertkonten sowie
  • weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Der komplette Beschluss zum Download


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