Deutscher Gewerkschaftsbund

17.02.2014

EU-Kommission: Wasser wird nicht zur Ware

Bürgerinitiative verhindert Privatisierung der Wasserversorgung

Die Proteste der Gewerkschaften und der europäischen Bürgerinitiative "Right2Water" waren erfolgreich. Die Wasserversorgung wird von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen. Am 17. Februar findet in Brüssel die Anhörung der Bürgerinitiative durch die EU-Kommission statt. Der Erfolg der Initiative dürfe nicht mit dem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA „durch die Hintertür kassiert werden“, sagte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied.

Anlässlich der Anhörung erklärte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied: „Im letzten Jahr ist es den Gewerkschaften zusammen mit vielen anderen Unterstützern in der Europäischen Bürgerinitiative ‚Wasser ist ein Menschenrecht‘ gelungen, die Liberalisierung der Wasserversorgung abzuwehren.

Die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative hat ihre Ziele klar formuliert: Wasser darf keine Handelsware sein, die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand, und jeder muss Zugang zu sauberem Trinkwasser und zur sanitären Grundversorgung haben.

Nun kommt es darauf an, dass die Forderungen der Initiative vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission in konkretes politisches Handeln umgesetzt werden. Das neue Europäische Parlament werden wir auch daran messen.

Der Erfolg der Bürgerinitiative darf nicht durch die Hintertür kassiert werden, indem die Wasserversorgung und auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge weiterhin Verhandlungsgegenstand des transatlantischen Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA bleiben. Das TTIP könnte die öffentlichen Strukturen und die hohe Wasserqualität in Deutschland und Europa gefährden. Das werden wir nicht zulassen.“

Hintergrund

Die EU-Kommission wollte mit der neuen Dienstleistungskonzessionsrichtlinie unter anderem erreichen, dass die Wasserversorgung europaweit ausgeschrieben und damit europäische Großkonzerne überall Geschäft mit dem Wasser machen können. Doch fast 1,7 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger haben der EU-Kommission einen Strich durch die Rechnung gemacht. Allein aus Deutschland kamen über eine Million Unterschriften zusammen. Schließlich nahm EU-Kommissar Barnier die Wasserwirtschaft von der Anwendung dieser Richtlinie aus.

Die drei zentralen Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht":

  • Garantie des Rechts auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der EU
  • Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen: Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen
  • Globaler und universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle

Ein Papier von ver.di zur Umsetzung der EBI-Forderungen gibt es hier zum Download.


Symposium "Das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung"
Veranstalter des Symposiums

Logo Wasser ist ein Menschenrecht

Mit der Europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht" kämpfen die Gewerkschaften für Wasser als ein öffentliches Gut. right2water.eu

Fast 1,7 Millionen EU-BürgerInnen haben mit der Unterschrift unter das Europäische Bürgerbegehren „right2water“ die Europäische Kommission und das Europäische Parlament aufgefordert, konkrete Schritte für die Umsetzung dieses Rechts zu tun. Doch Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Diese Frage wurde beim Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin diskutiert. Eingeladen hatten die Unterstützerorganisationen des Bürgerbegehrens.

Die Ergebnisse und Materialien finden Sie auf der Webseite zum Symposium: Das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung.

Die Forderungen

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