Deutscher Gewerkschaftsbund

07.11.2019

Für eine faire Globalisierung: Die Initiative Lieferkettengesetz

von Leonhard von Schuckmann, DGB

Wie kann ich sichergehen, dass meine Jeans nicht das Produkt von Kinderarbeit ist? Fragen wie diese sind für Konsumierende in Deutschland oft unmöglich zu beantworten. In globalen Lieferketten kommt es täglich zu Menschenrechtsverletzungen. Doch kein Gesetz verpflichtet Firmen zu deren Einhaltung. Die Initiative „Lieferkettengesetz.de“ will dies ändern – und fordert die Regierung zum Handeln auf.

lieferkettengesetz.de

Im Jahr 2013 wurden in Bangladesch beim Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Textilfabrik getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Obwohl man bereits am Vortag Risse in der Gebäudefassade festgestellt hatte, wurden die Beschäftigten dazu gezwungen, die Arbeit aufzunehmen. Von derartigen Arbeitsbedingungen – der Mindestlohn liegt in Bangladesch bei knapp 30 Euro pro Monat – profitieren insbesondere auch westliche und deutsche Textilunternehmen.

Doch auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen entziehen sich Unternehmen viel zu häufig der Verantwortung, entlang ihrer Lieferketten für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse Sorge zu tragen. Um gegen diese Missstände vorzugehen, fordert ein breites Bündnis aus 17 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dachverbänden – darunter der DGB – die Einführung eines Lieferkettengesetzes für in Deutschland tätige Unternehmen. Eine entsprechende Petition, die Bundeskanzlerin Merkel auffordert, einen rechtlichen Rahmen für die Einhaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu schaffen, hat bereits über 50.000 Unterschriften erreicht. Darüber hinaus hatten die Koalitionspartner schon zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, im Jahr 2020 die Einführung eines Lieferkettengesetzes auf die Agenda zu setzen.

Was konkret soll das Lieferkettengesetz beinhalten?

Im Gegensatz zu früheren, auf Freiwilligkeit setzenden Verpflichtungserklärungen würden Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz rechtlich dazu verpflichtet, eine Vielzahl an Bedingungen zu erfüllen, um ihre Produkte in Deutschland verkaufen zu dürfen. Hierzu zählen eine obligatorische Risikoanalyse der gesamten Lieferkette, entsprechende Präventionsmaßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus für Betroffene. Außerdem müssten Kriterien bezüglich Transparenz und Berichterstattung erfüllt werden, deren Nicht-Einhaltung zu Bußgeldern oder zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen könnte. Betroffenen müsste darüber hinaus die Möglichkeit offen stehen, vor deutschen Gerichten zu klagen, wenn Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. In diesem Zusammenhang sollte sich das Gesetz an internationalen Mindeststandards orientieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multinationale Unternehmen.

Entscheidend ist dabei, dass die Unternehmen dazu verpflichtet werden, auch ihre Zulieferer und Tochterunternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen und die Erfüllung grundlegender Arbeitsstandards in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. So sollen sich Unternehmen nicht mehr aus der Verantwortung stehlen können, indem sie darauf verweisen, keinen direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu haben. Freiwillige Verpflichtungserklärungen, wie z. B. der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2016, führen bislang nicht dazu, dass Unternehmen sich für die Menschenrechtsverletzungen innerhalb ihrer Lieferketten verantwortlich fühlen.

Aktion vor dem Berliner Reichstag zum Start der Kampagne: Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur ein gesetzlicher Rahmen.

Klare Botschaft: ein gesetzlicher Rahmen muss her! Initiative Lieferkettengesetz

Freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert

Dies unterstreicht beispielhaft der Fall der Marikana-Mine in Südafrika. Ein deutscher Chemiekonzern bezieht von dort jährlich Platin im Wert von 600 Millionen Euro. Die schlechten Arbeitsbedingungen in der Mine hatten im August 2012 zu Streiks geführt, bei denen 34 Beschäftigte erschossen wurden. Bis heute haben sich die Arbeitsbedingungen kaum zum Besseren gewandelt und auch für das Unternehmen, das bis heute Platin aus der Mine bezieht, hatte der Vorfall keine Konsequenzen. Solange Unternehmen keine konkreten Sanktionen – wie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik – fürchten müssen, werden auf Freiwilligkeit basierende Initiativen nicht zielführend sein.

Um der Kritik entgegenzuwirken, dass deutsche Unternehmen durch ein solches Gesetz einen Wettbewerbsnachteil erleiden würden, sollten alle in Deutschland tätigen Unternehmen der gesetzlichen Sorgfaltsverpflichtung unterworfen werden. Eine Orientierung an den vertriebenen Produkten (und nicht am Sitz der Unternehmen) würde auch ausländische Firmen, die regelmäßig nach Deutschland importieren, zur Einhaltung der Standards verpflichten. Davon abgesehen sind Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen: Unternehmen wären erst von dem Gesetz betroffen, wenn sie mehr als 250 Beschäftigte anstellen, einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro erwirtschaften, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro aufweisen oder der Schwerpunkt ihrer betrieblichen Aktivität in einem Risikosektor liegt (wie z.B. der Textil- und Automobilbranche).

Gruppenbild von der Pressekonferen zur Vorstellung der Kampagne zu fairen Lieferketten.

Entschlossene Gesichter: Pressekonferenz zum Kampagnen-Launch Initiative Lieferkettengesetz

National vorausgehen, um eine europäische Lösung voranzutreiben

Trotz dieser weitreichenden Ausnahmen ist absehbar, dass viele Unternehmen gegen die Gesetzesinitiative Sturm laufen werden. Dabei wird das Argument vorgebracht werden, dass nationale Alleingänge kontraproduktiv seien und stattdessen Lösungen auf internationaler Ebene gesucht werden sollten. Tatsächlich ist es notwendig, verbindliche Vorgaben auf EU-Ebene voranzutreiben. In der EU würden bis zu 28 verschiedene nationale Gesetze über unternehmerische Sorgfaltspflichten dem Prinzip des einheitlichen Binnenmarkts widersprechen und die Unternehmen vor faktisch unüberwindbare Hürden stellen – Lieferketten beginnen nun einmal in Europa. Frankreich hat vor einigen Jahren mit einem nationalen Lieferkettengesetz einen ersten Schritt gemacht. Es ist nun an Deutschland, denselben politischen Willen aufzubringen und mit einem ambitionierten Gesetz zu folgen, dem sich in Zukunft hoffentlich weitere Länder – und insbesondere die EU – anschließen.

Die Bundesregierung muss nun ihrem Koalitionsvertrag nachkommen und ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen, das sicherstellt, dass in Deutschland ausschließlich Produkte auf den Markt kommen, die unter menschenwürdigen Bedingungen produziert wurden.


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