Deutscher Gewerkschaftsbund

06.06.2019
klartext 21/2019

Urlaubsgeld: Besser leben mit Tarifvertrag

Zum Ferienbeginn eine Extra-Zahlung vom Arbeitgeber: Darüber können sich vor allem Beschäftigte freuen, für die ein Tarifvertrag gilt. Doch die Tarifbindung geht immer weiter zurück. Damit weiterhin viele Beschäftigte von guten Arbeitsbedingungen und Urlaubsgeld profitieren, muss die Politik endlich handeln, fordert der DGB-klartext.

Zwei Liegen am Strand bei Sonnenuntergang

DGB/siraphol/123rf.com

Mit Sommer, Sonne und Badestrand beginnt wieder die Urlaubsaison in Deutschland. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Endlich entspannen nach der Schufterei. Ein angenehmer Nebeneffekt ist dabei häufig das Urlaubsgeld. Umso enttäuschender, wenn der Arbeitgeber keine solche Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt leistet.

Häufiger Urlaubsgeld mit Tarifvertrag

Dass Urlaubsgeld nicht selbstverständlich ist, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. In Deutschland bekommt fast jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Wer dazu gehört, hängt insbesondere auch davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist, also einem Tarifvertrag mit den Gewerkschaften unterliegt, oder nicht. Von den Beschäftigten in Deutschland ohne Tarifvertrag erhalten nur 36 Prozent Urlaubsgeld. In den Unternehmen mit Tarifbindung sind es dagegen 69 Prozent (siehe Grafik).

Demografische Unterschiede

Interessant ist auch der Blick auf die Geschlechter. Während jeder zweite Mann Urlaubsgeld bekommt, sind es bei den Frauen nur 41 Prozent. Auch im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland zeigen sich große Unterschiede. Im Westen erhält jeder Zweite Urlaubsgeld. Im Osten ist es dagegen nur knapp jeder Dritte.

Gewerkschaftsmitglied sein lohnt sich

Die Zahlen beweisen ein weiteres Mal, wie wichtig die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist. Ohne gewerkschaftliche Tarifvereinbarungen gibt es schlichtweg weniger Geld. Denn gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Urlaubsgeld nicht. Urlaubsgeld muss erkämpft werden. Dafür braucht es entsprechende Tarifverträge. Ein nützlicher Tipp für jeden Beschäftigten ist daher, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Jeder sollte in seinen eigenen Arbeitsvertrag schauen und prüfen, ob der eigene Betrieb tarifgebunden ist. Hier findet man in der Regel auch, ob Urlaubsgeld gezahlt wird oder nicht. Bei rechtlichen Fragen hilft Gewerkschaftsmitgliedern dann der Rechtsschutz des DGB oder die eigene Gewerkschaft.

Diagramm: Prozentualer Anteil der beschäftigten die in Deutschland Urlaubsgeld erhalten aufgeteilt nach Tarifverträgen

Quelle: WSI Tarifarchiv, 2019

Gewerkschaften sichern Zusammenhalt

Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft lohnt sich hierbei in mehrfacher Hinsicht. Der DGB kämpft schon lange für mehr Tarifbindung und Mitbestimmung in Unternehmen. Denn Tarifbindung und Mitbestimmung sind nicht nur wichtig für das Portemonnaie der Beschäftigten, sondern sichern auch den sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland.

Tarifbindung stärken

Umso fataler ist es, dass die Zahl der Beschäftigten mit Tarifverträgen in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist. Vor allem deshalb, weil sich immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen. Deshalb ist es gut, dass die Stärkung der Tarifbindung in jüngster Zeit immer öfter auf die politische Agenda kommt. Neben gesetzlichen Regelungen, um Tarifverträge zum Beispiel für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu machen, muss der Staat auch seine Vorbildfunktion erfüllen: Als größter Auftraggeber sollte er Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben. Deshalb ist es gut, dass auch Mitglieder der Bundesregierung jetzt eine „Tariftreueregelung“ auf Bundesebene fordern. Wichtig ist allerdings, das Vorhaben weiter zu konkretisieren.

Es ist nun Zeit, dass die Politik hier endlich handelt und die Tarifbindung stärkt. Auch, damit künftig mehr Menschen in den Genuss von Urlaubsgeld kommen.


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