FAKT No. 2: Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 und beträgt 8,50 Euro
Ab Januar 2015 erhalten alle Beschäftigten grundsätzlich mindestens 8,50 Euro brutto Mindestlohn pro Stunde. Für manche Branchen gelten jedoch Übergangsfristen.
Klar ist aber in jedem Fall:
- Ab dem 1. Januar 2017 muss in allen Branchen ein Lohn von mindestens 8,50 Euro gezahlt werden.
- Tariflöhne gehen vor: Für tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte gelten die tarifvertaglich vereinbarten Löhne, wenn sie höher als 8,50 Euro sind.
Gesetzliche Mindestlöhne in Europa
(in ausgewählten Ländern in Euro)
Gesetzliche Mindestlöhne sind in Europa die Regel: Die weit überwiegende Mehrheit der EU-Staaten hat eine gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze oder ähnliche Schutz-Mechanismen gegen Lohndumping. Die "Horror-Szenarien", die von Mindestlohn-Gegnern in Deutschland propagiert werden, sind in all diesen Ländern nicht eingetreten.
Grafik: DGB, Daten: WSI (Januar 2014)
Übersicht zu Mindestlöhnen in Europa auf mindestlohn.de
Mindestlohn. Dran bleiben: Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher
Gute Löhne gibt's nur mit starken Gewerkschaften.