Deutscher Gewerkschaftsbund

02.12.2014
Mindestlohn-Check No. 2

Ab wann gilt der gesetzliche Mindestlohn und wie hoch wird er sein?

Mindestlohn-Check No. 2

FAKT No. 2: Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 und beträgt 8,50 Euro

Ab Januar 2015 erhalten alle Beschäftigten grundsätzlich mindestens 8,50 Euro brutto Mindestlohn pro Stunde. Für manche Branchen gelten jedoch Übergangsfristen.

Klar ist aber in jedem Fall:

  • Ab dem 1. Januar 2017 muss in allen Branchen ein Lohn von mindestens 8,50 Euro gezahlt werden.
  • Tariflöhne gehen vor: Für tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte gelten die tarifvertaglich vereinbarten Löhne, wenn sie höher als 8,50 Euro sind.

Gesetzliche Mindestlöhne in Europa

(in ausgewählten Ländern in Euro)

Grafik Mindestlöhne Europa

Gesetzliche Mindestlöhne sind in Europa die Regel: Die weit überwiegende Mehrheit der EU-Staaten hat eine gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze oder ähnliche Schutz-Mechanismen gegen Lohndumping. Die "Horror-Szenarien", die von Mindestlohn-Gegnern in Deutschland propagiert werden, sind in all diesen Ländern nicht eingetreten. Grafik: DGB, Daten: WSI (Januar 2014)

Übersicht zu Mindestlöhnen in Europa auf mindestlohn.de

Mindestlohn. Dran bleiben: Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher


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Gastbeitrag
Ste­fan Kör­zell: Kei­ne Aus­nah­me­ri­tis beim Min­dest­lohn
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, Juni 2014
DGB/Simone M. Neumann
"Arbeit ist Arbeit. Deshalb bleibt es diskriminierend, bestimmte Gruppen schlechter zu bezahlen als andere", schreibt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in der Frankfurter Rundschau. Es sei nicht einzusehen, warum bei Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen, ErntehelferInnen oder ZustellerInnen vertretbar sein soll, was bei anderen Beschäftigten inakzeptabel ist.
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