Hunderttausende geflüchtete Kinder haben auch in Deutschland das Recht auf Bildung – ein Menschenrecht. Damit die Integration im Bildungssystem gelingt, muss der Bund "Schulen und Kitas schnell und unbürokratisch helfen können", fordert DGB-Vize Elke Hannack. Dafür müsse das Kooperationsverbot im Grundgesetz endlich gestrichen werden.
DGB/Simone M. Neumann
DGB-Vize Elke Hannack: "Die Willkommensklassen an den Schulen sind gut, reichen aber nicht aus. Wir brauchen deutlich mehr Lehrkräfte, die Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache unterrichten können."
Zu den Aussagen des Chefkoordinators der Pisa-Studien bei der OECD zur Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
"Wir brauchen einen neuen Anlauf für die ‚Bildungsrepublik‘. Bund, Länder, Kommunen und Sozialpartner müssen eine neue Bildungsstrategie formulieren, um das Menschenrecht auf Bildung zu verwirklichen. Der Bund muss Schulen und Kitas schnell und unbürokratisch helfen können - dafür muss endlich das Kooperationsverbot aus dem Grundgesetz gestrichen werden.
Unter den Geflüchteten sind auch hunderttausende Kinder und Jugendliche, viele von ihnen schwer traumatisiert. Auch für diese Kinder gilt das Menschenrecht auf Bildung. Die Willkommensklassen an den Schulen sind gut, reichen aber nicht aus. Wir brauchen deutlich mehr Lehrkräfte, die Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache unterrichten können. Wir brauchen mehr Schulpsychologen und Sozialarbeiter, die alle Kinder begleiten – egal, ob sie Flüchtlinge sind oder nicht. Auf einen Schulpsychologen kommen in Deutschland heute 8.600 Kinder."