Angesichts der erst wieder in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordenen Skandale rund um gesundheitsschädliche Implantate, deren Hersteller prächtige Geschäfte mit nicht zugelassenen oder nicht qualitätsgeprüften Produkten erzielen konnten, stellt sich die Frage nach einem möglichst wirksamen Schutz der Patientinnen und Patienten. Der DGB nimmt hierzu den Entwurf des Implantateregistergesetzes in den Blick.
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Die Sachlage sieht auf den ersten Blick recht eindeutig aus: Im weit gefassten Spektrum zwischen fehlenden Rahmenbedingungen für Kontrolle und Qualitätssicherung, einem gegenüber Pharmaindustrie und Medizinprodukteherstellern häufig eher wohlwollend eingestellten Gesundheitsministerium und der entsprechenden privatwirtschaftlichen Motivation, blühten in den letzten Jahren die Triebe jener unhaltbaren Umstände auf, die als Implant Files schließlich ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurden. Neben dem medialen Aufruhr und einigen schnell an den Pranger gestellten schwarzen Schafen wurde vor allem die Erkenntnis ins Bewusstsein gerückt, dass jene Bürgerinnen und Bürger, deren Gesundheit durch die Implantation fehlerhafter oder schadhafter Produkte bedroht oder bereits geschädigt ist, dringend besser geschützt werden müssen. Das ist bekanntlich Aufgabe des Staates, weshalb dieser kürzlich den Entwurf eines Implantateregistergesetzes vorgelegt hat. Dort sollen flächendeckend und langfristig Daten über erfolgte Implantationen, über deren Effekte und Folgen sowie über den Gesundheitszustand der von diesen Folgen betroffenen Patientinnen und Patienten gesammelt werden.
Angesichts einer eigentlich nachvollziehbaren Ausgangslage verwundert es, dass das Gesundheitsministerium nunmehr die Krankenkassen an den Kosten beteiligen will, die das Implantateregistergesetz voraussichtlich verursachen wird. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nämlich verpflichtet werden, hierfür einen Beitrag von jährlich ca. 15 Millionen Euro bereit zu stellen. Nun ist Minister Spahn zwar bekannt dafür, sich nur allzu gerne an den Reserven der Krankenkassen bedienen zu wollen- in dieser speziellen Situation ist das zur Schau gestellte Maß an Chuzpe aber wirklich beachtlich. Die Krankenkassenreserven sind nichts anderes als angesammelte Versichertenbeiträge – und somit auch Beiträge der Patientinnen und Patienten.
Folglich dürfen eben jene Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit den Folgen schadhafter Implantationen kämpfen müssen, nun auch noch selbst monetär dazu beitragen, dass eine Struktur errichtet wird, die den ihnen entstandenen Schaden katalogisiert. Das entspricht im Großen und Ganzen der Logik, nach einem durchgestandenen Raubüberfall die Polizei zu rufen – nur um von dieser zur Kasse gebeten zu werden, damit sie den Schaden prüft und eine Anzeige aufnimmt.
Bekanntlich vertritt der DGB die Interessen der abhängig Beschäftigten und ihrer Angehörigen sowohl in ihrer Rolle als Krankenversicherte als auch als Patientinnen und Patienten. Er ist damit sowohl dem Wohl der Versicherten im Kontext der Gesundheitsversorgung als auch der durch sie begründeten Solidargemeinschaft GKV verpflichtet. Er begrüßt vor diesem Hintergrund die Zielsetzung des Entwurfs. Mit der Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters soll auf Basis einer systematischen, umfassenden Langzeitbeobachtung die Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit implantierbaren Medizinprodukten angestrebt werden.
Die in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Enthüllungen über die vielfachen Risiken fehlerhafter oder nicht qualitätsgeprüfter Implantationen medizinischer Produkte, deren Auswirkungen für Patientinnen und Patienten von zum Teil drastischen Einschränkungen des täglichen Wohlbefindens über gesundheitsgefährdende Dysfunktionalitäten bis hin zu neu entstandenen oder verschärften lebensbedrohlichen Gesundheitsrisiken reichen, machen den großen Handlungsdruck zur Vermeidung und Behebung der Ursachen dieser Missstände deutlich. Nicht hinnehmbar ist jedoch das Vorhaben des Gesetzgebers, die Versicherten an den Kosten für die Behebung der ihnen zugefügten gesundheitlichen Schäden zu beteiligen.
Es stellt sich doch die Frage, weshalb nicht viel eher die Medizinproduktehersteller und Pharmafirmen verpflichtend in einen Fonds zur Gesundheitsfolgenabschätzung und Schadensbekämpfung durch fehlerhafte Implantate einzahlen sollen? Genug Anlässe dafür haben sie ja nun selbst geschaffen. Und bei dem prächtigen Umsatz, der sich auf dem Implantatemarkt offenbar erzielen lässt, sollten diese kleinen Finanzierungsbeiträge für die Herstellerseite zu verschmerzen sein. Für den DGB ist jedenfalls eines klar: Wer als Patientin oder Patient bereits geschädigt worden ist, den bittet man nicht noch zur Kasse für die Dokumentation des ihm entstandenen Schaden.