Deutscher Gewerkschaftsbund

27.09.2016
Interview

Mindestlohn: Praktika bis zum Äußersten ausgereizt

Durch den gesetzlichen Mindestlohn gibt es weniger offensichtliche Fälle von Lohndumping. Doch noch immer tricksen Firmen und Betriebe bis zum Rande des Erlaubten und darüber hinaus. Dörthe Sund vom Jobcenter Vorpommern-Rügen erzählt, wie der Mindestlohn umgangen wird. Ihre Behörde war die erste, die erfolgreich Aufstockerleistungen von einem sittenwidrig zahlenden Arbeitgeber eingeklagt hat.

Arbeitsberatung

DGB/Simone M. Neumann

Der Fall von Lohndumping hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Mit Stundenlöhnen von unter 3 Euro speiste ein Pizzalieferant in Mecklenburg-Vorpommern seine Beschäftigten ab; um über die Runden zu kommen, beantragten diese bei der Arbeitsagentur eine Lohnaufstockung. Das Jobcenter Vorpommern-Rügen ließ sich das nicht gefallen. Es verklagte den Pizzadienst wegen sittenwidriger Bezahlung. Der dumpende Arbeitgeber verlor das Verfahren und musste über 10.000 Euro als Ausgeich für Hartz-IV-Leistungen an das Jobcenter zahlen.

Ein Extrembeispiel für einen sittenwidrigen Lohn - doch seit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sind solche Fälle von Lohndumping kaum mehr bekannt geworden. "Schuld" daran ist sicher auch die Klagefreudigkeit der Arbeitsagenturen, wie Dörthe Sund erzählt. Sie ist Mitarbeiterin beim Jobcenter Vorpommern-Rügern, das gegen den dumpenden Pizzadienst geklagt und damit einen Präzedenzfall geschaffen hatte. Seit der erfolgreichen Klage gebe es eine gewisse Einsichtigkeit der Arbeitgeber, sagt Frau Sund, die zuständig für sittenwidrige Löhne, Mindestlohn und Unterhalt ist.

Doch auch wenn sich durch den gesetzlichen Mindestlohn vieles gebessert hat, versuchen etliche Arbeitgeber die Regelungen mit allerlei Tricks zu umgehen. DGB-Mindestlohnexpertin Claudia Falk hat Dörthe Sund zu ihren Erfahrungen mit Lohndumping im zweiten Jahr nach Einführung des Mindestlohns gefragt.

Claudia Falk: Frau Sund, Ihr Jobcenter war bundesweit das erste, das Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne verklagt hat. An welche besonders krassen Fälle erinnern Sie sich?

Dörthe Sund: Ein Arbeitgeber, ein Pizza-Lieferer, hatte seine Arbeitnehmer für Stundenlöhne zwischen 1,14 Euro und 3 Euro für sich arbeiten lassen. Das Modell „Kombilohn“ war für den Arbeitgeber auch kein Problem. Wir gingen gegen den Arbeitgeber gerichtlich vor und gewannen sowohl erst- als auch zweitinstanzlich.

Wie haben Arbeitgeber auf die ersten Klagen reagiert?

Dörthe Sund: Nachdem wir vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2010 und 2011 gewonnen und auch die Medien darüber berichtet hatten, bemerkten wir eine gewisse Einsichtigkeit der Arbeitgeber. Dies bedeutete aber nicht, dass Arbeitgeber von nun an Löhne außerhalb der Sittenwidrigkeit zahlten, sondern dass in einigen Fällen eine außergerichtliche Klärung des Streitfalles herbeigeführt werden konnte. Ich musste also nicht mehr jeden Fall vor das Arbeitsgericht bringen.

"Nachdem wir vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern gewonnen und auch die Medien darüber berichtet hatten, bemerkten wir eine gewisse Einsichtigkeit der Arbeitgeber."

Auf der anderen Seite gab es zum Beispiel einen großen caritativen Arbeitgeber in der Region, der die Löhne für die geringfügig Beschäftigten – SGB II-Leistungsempfänger – exakt auf die Grenze der Sittenwidrigkeit, ein Drittel unter ortsüblicher Vergütung, anhob. Erst mit Änderung des Tarifvertrages, der die geringfügig Beschäftigten aussparte, konnte erneut gegen den Arbeitgeber vorgegangen werden.

Was hat sich Einführung des Mindestlohns geändert? Sind die Löhne überall mindestens auf 8,50 Euro angehoben worden oder erfahren Sie von Umgehungen?

Dörthe Sund: Im Grunde ist für alle nicht branchentarifgebundenen Arbeitnehmer der Mindestlohn gezahlt worden. Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose etc. sind kaum feststellbar. Praktika werden von Arbeitgebern ausgereizt; in einem Fall beschäftigte ein Arbeitgeber einen Leistungsbezieher zunächst für 6 Monate als Küchenhilfe, um ihn dann nach einer Unterbrechung von ein paar Monaten in einem Praktikum zur Arbeitserprobung an gleicher Stelle einzusetzen.

Auffällig war, dass Arbeitgeber verschiedenster Branchen die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer änderten, indem sie die Arbeitszeit reduzierten, um durch die Einführung des Mindestlohnes keine Lohnsteigerungen zu produzieren.

"Praktika werden von Arbeitgebern ausgereizt"

Neue Arbeitsverträge werden unmittelbar nur als Teilzeitverträge abgeschlossen, allerdings werden Klauseln zu unentgeltlicher Mehrarbeit in die Verträge aufgenommen.
In anderen Fällen ist zu beobachten, dass Stundennachweise nach Abforderung durch das Jobcenter exakt zu den abgerechneten Stunden passen, obwohl die Arbeitnehmer – unsere Kunden – von Überstunden sprechen.

In einem Fall berichtete uns ein Arbeitnehmer aus der HoGa-Branche (HoGa: Hotel und Gaststätten, Anm. d. Redaktion), dass er einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden abgeschlossen hatte, diese 30 Stunden wurden auch ordnungsgemäß mit 8,50 Euro entlohnt. Der Arbeitnehmer erzählte aber weiterhin, dass ein Schwarzbuch zur Mehrarbeit geführt werde in den Restaurants des Arbeitgebers. In diesem werden Überstunden vermerkt, die am Ende des Monats durch die Arbeitnehmer zu streichen sind und vom Arbeitgeber mit 5 Euro pro Stunde bar bezahlt werden.

Der Kunde konnte uns die Lage des Überstundenbuchs genau beschreiben.Allerdings ist in diesem Fall die Beweislage sehr dünn, laut Arbeitsvertrag und Entgeltbescheinigungen ist die Lohnabrechnung korrekt. Uns liegt nur die Aussage des einen Arbeitnehmers vor, betreten darf ein Mitarbeiter des Jobcenters die Geschäftsräume des Arbeitgebers nicht.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der FKS? Reagiert man dort zügig?

Dank der jahrelangen Zusammenarbeit im Bereich der Sittenwidrigen Entlohnung funktioniert die Kooperation mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sehr gut. Allerdings können die zugeleiteten Fälle wegen personeller Engpässe bei der FKS nicht zeitnah bearbeitet werden. Wir leiten trotzdem Fälle mit Mindestlohnverstößen oder Verträge mit sittenwidriger Entlohnung an den Zoll weiter, der uns dann eine Sachstandsmeldung zur Verfolgung gibt.

"Der Arbeitnehmer erzählte, dass ein Schwarzbuch zur Mehrarbeit geführt werde."

Haben Sie in Ihrem Jobcenter schon erste Erfahrungen mit Geflüchteten und Arbeitgebern, die dieser Personengruppe Stellen anbieten?

Dörthe Sund: Die Zeit, um wirklich Erfahrungen mit dieser Personengruppe zu haben, ist bislang zu kurz. Was schon in einem Fall vorgekommen ist und durch unsere Mitarbeiter in der Vermittlung kritisch beobachtet wird: Ein Arbeitgeber aus der Hotel- und Gaststättenbranche hat wiederholt Schutzsuchende für ein Praktikum eingestellt. Hierbei wurde nicht dieselbe Person zwei Monate hintereinander in der Küche zur Arbeitserprobung beschäftigt, sondern zwei verschiedene Personen für jeweils einen bis drei Monate. Diese Entwicklung ist zu beobachten.

Wo enden die Möglichkeiten als Jobcenter und an welchen Stellschrauben müsste gedreht werden, damit der Mindestlohn tatsächlich ankommt?

Dörthe Sund: Ich denke, dass das Mindestlohngesetz eindeutiger formuliert sein müsste. Nicht nur im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände des § 22 Mindestlohngesetz, sondern auch auf die Lohnbestandteile, die der Mindestlohn beinhaltet. Stichwort Weihnachtsgeld. Die Befugnisse, die das Jobcenter durch das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsgesetz hat, sind ausreichend, die Fälle zu verfolgen und so Leistungsmissbrauch einzudämmen. Entscheidend ist, dass die Jobcenter die Fälle verfolgen.


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