Vor fünf Jahren ist das Anerkennungsgesetz in Kraft getreten. Es macht es Fachkräften aus dem Ausland leichter, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen. Damit ist es "ein wichtiger Schritt zur Integration von Einwanderern", sagt DGB-Vize Elke Hannack. Die Finanzierung müsse allerdings verbessert werden.
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Fünf Jahre, nachdem das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten ist, hat das Bundesbildungsministerium eine positive Zwischenbilanz gezogen. Danach steigt die Zahl der Anträge stetig an, in 75 Prozent der Fälle wird die Qualifikation aus dem Ausland voll anerkannt. Die Ablehnungsquote liegt bei deutlich unter drei Prozent. Nach der Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften in Deutschland berufstätig.
„Wenn Menschen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt bekommen, spüren sie das sofort bei der Entlohnung, weil sie nicht entsprechend ihres Könnens eingruppiert und damit bezahlt werden", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Deshalb ist das Anerkennungsgesetz ein wichtiger Schritt zur Integration von Einwanderern. Die Finanzierung muss aber noch verbessert werden."
"Insbesondere die Kosten des Verfahrens und der damit verbundenen Nachschulungen und Zeugnisprüfungen sind für die meisten Betroffenen eine Hürde", so Hannack weiter. "Schon allein die Übersetzung der heimischen Zeugnisse kostet einen Antragsteller oft bis zu 1.000 Euro. Da aber gerade Einwanderer, deren Zeugnisse bislang nicht anerkannt wurden, im Niedriglohnsektor arbeiten, ist es wichtig, dass die Anerkennung und eventuell notwendige Nachqualifizierungen kostenfrei sind. Der im vergangenen Jahr eingeführte Anerkennungszuschuss von 600 Euro mildert das Problem zwar, ist aber zu niedrig.“