Vom 1. März bis zum 31. Mai 2020 sind auf Bundesebene Personalratswahlen vorgesehen. In einigen Bereichen wurde bereits erfolgreich gewählt, in anderen stehen die Wahlen kurz bevor. Es gibt aber auch Geschäftsbereiche, in denen die Corona-Pandemie die Durchführung der Wahlen bis Ende Mai unmöglich macht. DGB und Mitgliedsgewerkschaften forderten daher eine Gesetzesänderung. Offenbar mit Erfolg.
Matej Fiedler
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat Anfang der Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Falle der Unmöglichkeit der Durchführung von Personalratswahlen bis zum 31. Mai aufgrund der Corona-Pandemie, das Eintreten personalratsloser Zeiten verhindert. Die regelmäßigen Wahlen müssen in diesem Fall dann bis spätestens Ende des Jahres stattfinden. So lange soll die sich jetzt im Amt befindliche Personalvertretung die Geschäfte weiter führen. Mit der ebenfalls veränderten Wahlordnung kann zudem (nachträglich) Briefwahl angeordnet werden, wobei die Wahlvorbereitungen bis 31. Mai Gültigkeit haben sollen. Mit diesem Schritt kommt das Ministerium der Forderung des DGBs und seiner Mitgliedsgewerkschaften nach, die die Regelung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzliche begrüßt haben. Zugleich haben sie Nachbesserungen gefordert. So müsse klar sein, wer die Entscheidung über die Verschiebung der Wahlen treffen könne. Soweit es einen Hauptwahlvorstand gebe, müsse dieser einen neuen Termin einheitlich festlegen können. Andernfalls drohe in den betroffenen Geschäftsbereichen ein Durcheinander.
Vehement zurückgewiesen hingegen haben DGB und Gewerkschaften das Vorhaben des BMI, IT-gestützte Verfahren (Telefon- und Videokonferenzen) zur Beschlussfassung in Personalvertretungen, zur Durchführung von Sprechstunden und Personalversammlungen dauerhaft einzuführen. Als Begründung verwiesen sie auf das Erfordernis der Nichtöffentlichkeit sowie des Datenschutzes. Beide wären bei derartigen Verfahren nicht hinreichend gewahrt. In ihrer Stellungnahme zeigen DGB und Mitgliedsgewerkschaften auf, wie Personalvertretungen auch in der derzeitigen Situation arbeitsfähig bleiben.
Am 8. April soll sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf – ggf. in geänderter Fassung – befassen.
Stellungnahme: https://www.dgb.de/-/xb8