Die EU-Kommission hat den Richtlinienvorschlag für eine haftungsbeschränkte Einpersonengesellschafft SUP ein gereicht. Damit solle „potentiellen Unternehmensgründern" und Klein- und Mittelunternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtert werden. Der DGB lehnt den Vorschlag ab. Dieser ist geeignet, die schutzwürdigen Interessen von ArbeitnehmerInnen, Gläubigern und VerbraucherInnen zu untergraben.