Zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und zur Stärkung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) entsprechende Initiativen.
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Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ ist mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 in Kraft getreten. Die Richtlinie ist als gemeinsame Initiative des BMAS, DGB und der BDA das Nachfolgeprogramm der Richtlinie „Fachkräfte sichern“.
Ziel ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern. Dazu gehören etwa die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen oder die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ein ausgewiesen sozialpartnerschaftlicher Ansatz ist eine zentrale Fördervoraussetzung.
Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die Regiestelle „Wandel der Arbeit“ begleitet den Prozess, sie ist eine Arbeitsgemeinschaft des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (fbb) und des Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben.