Die Fleischindustrie wird aus Deutschland abwandern? Die Beschäftigten wollen gar nicht fest angestellt werden, sondern flexibel arbeiten und schnell Geld verdienen? Und überhaupt ist der Verbraucher Schuld an den schlechten Arbeitsbedingungen, weil er billiges Fleisch kaufen will? Zehn Argumente der Arbeitgeber gegen ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischwirtschaft auf dem Prüfstand.
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Diese Aussage ist gleich doppelt problematisch und falsch.
Die Werkvertragsunternehmen sollten keinen Einfluss darauf haben. Wenn ihre Arbeitnehmer*innen "ziehen" wollen, weil sie beispielsweise ein besseres Angebot haben, gelten für sie die normalen Kündigungsfristen des deutschen Arbeitsrechtes. Etwas anderes zu behaupten zeigt nur, dass es in der Praxis andere Abhängigkeitsstrukturen gibt, wie die gleichzeitige Bereitstellung einer Wohnung usw., die es den Arbeitnehmer*innen möglicherweise erschweren, ihren Job zu kündigen. Diese Art von Abhängigkeiten müssen durchbrochen werden.
Zudem sind die Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie keine eigenständigen Unternehmen, die ihre Leistungen für mehrere Auftraggeber erbringen. Sobald Fleischkonzerne sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr einsetzen dürfen, geht ihr Geschäftsmodell zugrunde und sie werden ihre Arbeitnehmer*innen gar nicht mehr gebrauchen können.
Wenn es saisonalen Bedarf an Arbeitskräften gibt, können die Unternehmen ohne Weiteres dafür befristete Arbeitsverträge schließen. Genau für diesen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften hat der Gesetzgeber den § 14 Abs. 1 TzBfG geschaffen: „Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,…“
Zudem könnten die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft, wie alle anderen Arbeitgeber auch, die Arbeitszeit vorübergehend verlängern, sprich Mehrarbeit anordnen. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist das sogar bis auf 10 Stunden am Tag an 6 Werktagen in der Woche möglich.
Das deutsche Arbeits- und Tarifrecht ermöglicht bereits jetzt auch den innerbetrieblichen Ausgleich von Auftragsspitzen, beispielsweise durch den tariflich geregelten Austausch von Arbeitern über Standorte hinweg, die tariflich vereinbarte Einführung von Arbeitszeitkonten oder die Befristung von Arbeitsverträgen mit Sachgrund. Viele andere Branchen kommen mit diesen Instrumenten gut aus.
Vor allem Leiharbeitsunternehmen, die in den letzten Jahren aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation einen Rückgang ihrer Beschäftigtenzahlen verzeichneten, sehen in der Fleischbranche riesige neue Geschäftsbereiche. Was sie unter „Saison“ verstehen, lässt aber erahnen, wo dieser Weg hinführt, wenn er einmal eröffnet wird: erst kommt Ostern, dann die Grillsaison, die Urlaubszeit, das Weihnachtsgeschäft und obendrauf kommen noch Exportaufträge – der „saisonale“ Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften erstreckt sich über das ganze Jahr.
Ein Verbot von Werkverträgen bei gleichzeitiger Beibehaltung von Leiharbeit würde das Problem nicht beheben. Die Hürden für die Gründung eines Leiharbeitsunternehmens sind nicht hoch. Es ist wahrscheinlich, dass die bisherigen Werkvertragsunternehmen sich in Leiharbeitsunternehmen umfirmieren. Dann ist nichts gewonnen.
Auch dieses Argument ist vorgeschoben. Es muss erstmal kein neues Personal gewonnen werden. Das Personal, das bisher bei den Subunternehmen angestellt war, kann nach der gesetzlichen Änderung direkt bei den Schlachthöfen beschäftigt werden; so wie es normalerweise sein sollte und in anderen Branchen üblich ist. Sollte es dennoch notwendig sein, kann die Anwerbung weiterer Fachkräfte weiterhin durch die Betriebe selbst, durch die Bundesagentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittler erfolgen.
Aber vor allem sollte dem sich schon seit Jahren abzeichnenden Mangel an Fachkräften in der Fleischwirtschaft durch bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie durch mehr Ausbildung entgegengewirkt werden. Die Ausbildungszahlen in der Branche haben sich seit 2008 mehr als halbiert. 2018 gab es in der ganzen Branche mit ca. 160.000 Beschäftigten lediglich 4500 sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse; mehr als die Hälfte davon in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Auch im Bereich der Gewinnung und der Ausbildung des Nachwuchses hat die Branche also ihre Verantwortung nicht wahrgenommen.
Die Gefahr, dass Schlachthöfe ins Ausland abwandern, ist gering. Die Schlachthöfe sind hoch technisiert und extrem komplex. Eine Verlagerung ins Ausland ist mit großen Risiken verbunden. So ist die Verarbeitung eng mit der Landwirtschaft verbunden. Eine Verlagerung ins Ausland scheitert schon daran, dass die langen Transportwege nicht zulässig sind. Und auch im Ausland stellt sich die Frage, woher das Personal kommen soll. Die Löhne sind so niedrig, dass auch im Ausland für dieses Lohnniveau nur schwer Personal zu bekommen sein wird. In vielen anderen Ländern sind die Werkverträge, wie sie in Deutschland bisher üblich sind, bereits verboten oder nie zugelassen gewesen. Im Übrigen haben sich andere Mitgliedstaaten der EU (z.B. Frankreich, Belgien und Dänemark) bei der Kommission über Deutschland beschwert, weil das Land im Bereich Fleischwirtschaft Lohn- und Sozialdumping zu Lasten anderer Staaten in der EU betreibe.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2019 in der Fleischwirtschaft 276 strafrechtliche Ermittlungsverfahren und 138 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei mehr als ein Drittel der kontrollierten Betriebe wurden Ermittlungen aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt oder Mindestlohnverstößen eingeleitet.
Nach Angaben der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wurden in den Jahren 2018 und 2019 durch die Aufsichtspersonen der BGN über 19.000 Mängel bei ca. 6.000 Betriebskontrollen im Fleischgewerbe festgestellt.
Auch Arbeitsschutzkontrollen durch die Bundesländer zeigen verheerende Verhältnisse auf. So wurden 2019 in NRW 30 große Schlachthöfe mit rund 17.000 Beschäftigten kontrolliert und bei 26 davon teils gravierende Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt.
Es handelt sich dabei nicht um „schwarze Schafe“. Diese Behauptung wird seit Jahren von der Branche vorgeschoben, um klare gesetzliche Regulierungen zu vermeiden. Wie die Ergebnisse der Kontrollen auch zeigen, handelt es sich bei der Ausbeutung von Beschäftigten um ein System. Der Schlachthofbetreiber schafft die baulichen Voraussetzungen für die Produktion und hält die gesamte technische Infrastruktur auf dem Betriebsgelände vor. Bis zu 90 Prozent der Schlachtung und Fleischverarbeitung in Fleischbetrieben werden aber im Rahmen von Werkverträgen an Subunternehmen ausgelagert. Diese sind zwar zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten, haben aber keinen Einfluss auf die Arbeitsplanung in den Schlachthöfen. Dies führt oft zu unmäßigen Überstunden und Erschöpfung und damit zu einer erhöhten Unfall- und Gesundheitsbelastung.
Die Werkvertragsunternehmen stehen in starker Konkurrenz zueinander und arbeiten - durch die niedrigen Volumen der ursprünglichen Auftragsvergabe - ständig am Limit ihrer Profitmarge. Sie nutzen also jede – auch rechtwidrige – Möglichkeit, um die Löhne der Beschäftigten zu drücken, da sie sonst nichts daran verdienen.
Die Debatte um den Fleischpreis ist eine Scheindebatte, um von den Missständen in der Branche abzulenken. Mehrere Argumente sprechen dagegen:
DGB
Das Argument ist nur bedingt richtig. Konsumenten orientieren sich am Preis und entscheiden sich oft für das billigste Produkt. Aber sie legen nicht die Preise fest. Der Konsument hat in Wirklichkeit keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Der Druck auf die Erzeuger und Verarbeitungsunternehmen kommt nicht vom Konsumenten, sondern vom Handel. Dort herrscht ein harter Preiskampf untereinander, billige Preise sind Lockmittel für die Konsumenten. In der Praxis schwanken die Preise ohnehin sehr stark. Richtig ist, dass in Deutschland Fleisch viel zu billig ist. Aber Preiserhöhungen allein sind keine Garantie, dass die Arbeitsbedingungen automatisch besser werden. Das Problem muss andersrum angegangen werden – mit der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen. Dann werden wir es auch mit dem realistischen Preis zu tun haben, und der Verbraucher wird diesen - geringfügig höheren - Preis auch zahlen.
Ein branchenbezogenes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft würde grundsätzlich weder das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen noch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung gegenüber Unternehmen anderer Wirtschaftszweige den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Dazu hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten erstellt (https://bit.ly/2XoZY9k). Ein weiteres Kurzgutachten von Prof Deinert im Auftrag des Arbeitsministeriums des Landes NRW kommt zu dem gleichen Ergebnis (https://bit.ly/3gpLRYO).
Auch gelegentlich geäußerte unionsrechtliche Bedenken stehen einem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit grundsätzlich nicht entgegen. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt. Auch tätigkeitsbezogene Regelungen können die Dienstleistungsfreiheit beschränken. Zu den hierfür erforderlichen Gründen des Allgemeinwohls kann gerade auch der Arbeitnehmerschutz gehören.
Die Konstruktion der Werkverträge wurde auch geschaffen, um die Rechte der (oft ausländischen) Beschäftigten zu schwächen. Ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit hat zur Folge, dass die Beschäftigten direkt bei den Fleischkonzernen angestellt werden müssen. Eine Festanstellung schafft die Voraussetzungen für bessere Gestaltungsmöglichkeiten für gute Arbeitsbedingungen:
Diese Verbesserungen sind aber kein Automatismus. Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen keine Schlupflöcher finden, wie sie weiterhin Verantwortlichkeiten verschleiern können. Kontrollbehörden müssen mit ausreichenden personellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden. Tarifpartnerschaft und betriebliche Mitbestimmung müssen in den Konzernen gelebt und nicht weiterhin um jeden Preis verhindert werden.
Es gibt überhaupt keine statisitischen Belege dafür, dass in der Fleischwirtschaft ein Mehbedarf an Personal in einer bestimmten Zeitspanne besteht. Die sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung sind nach aktuellesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit über das ganze Jahr über in der Schlachtung, Zerlgegung und Fleischverabreitung absolut konstant. Zuverlässige Daten, die darüber hinaus einen erhöhten saisonalen Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen in der Branche belegen, gibt es nicht. Alles was gegen ein komplettes Verbot von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft spricht sind anekdotische Evidenzen über Mehrbedarfe bei einzelnen Arbeitgeber.
Diese Frage wird in den aktuellen Debatten nie präzisiert. Es geht immer um "beispielsweise" die (zeitlich vollkommen undefinierte) Grillsaison. Was aber die Fleischindustrie und Verleihunternehmen unter „Saison“ verstehen, erstreckt sich offensichtlich eigentlich über das ganze Jahr: erst kommt Ostern, dann die Grillsaison, die Urlaubszeit, das Weihnachtsgeschäft und obendrauf kommen noch Exportaufträge.[1] Deshalb ist die Forderung der Arbeitgeber nicht, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen auf bestimmte Wochen oder Monate im Jahr begrenzt werden soll - er soll das ganze Jahr über gelten.
Das ist ein vorgeschobenes Argument, denn die geforderten Ausnahmen vom Verbot der Leiharbeit beziehen sich nicht auf bestimmte Arten von Betrieben und sollen für alle gelten: also auch für Tönnies und die weiteren "Schweren". Handwerksbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten dürfen auch nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfes weiterhin Werkverträge und Leiharbeit einsetzen. Und nur noch einmal zur Einordnung: Lediglich fünf Prozent der Fleischhandwerksbetriebe haben 50 und mehr Beschäftigte. Sollte es für diese nötig sein, kurzfristig eine höhere Produktion zu ermöglichen, muss dies nicht unbedingt über Leiharbeit passieren.
Es gibt andere innerbetriebliche Wege um Flexibilität zu garantieren, die bereits jetzt greifen: eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich solange ein Ausgleich innerhalb von 24 Wochen stattfindet, die Einführung betrieblicher Arbeitszeitkonten oder der tariflich geregelte Austausch von Arbeitern über Standorte hinweg. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Tarifverträgen mit der NGG.
Die Wirklichkeit sieht leider erheblich anders aus: die allermeisten der Subunternehmen, die mit Werkverträgen in der Fleischindustrie tätig sind und deren Praxis in den letzten Monaten nochmals so drastisch offenbar wurde, verfügen schon jetzt auch über eine Leiharbeitserlaubnis. Die Hürden für die Gründung eines Leiharbeitsunternehmens sind nicht hoch. Die Verleihbranche verweist darauf, dass sie besser kontrolliert würden, als andere Betriebe. Das ist jedoch nur zum Teil zutreffend. Kontrollen der Verleiher durch die Bundesagentur für Arbeit finden ausschließlich in den Verleihunternehmen statt. Dort wird oft nur die Papierlage geprüft. Für die Einsatzbetriebe ist – wie für die übrigen Beschäftigen – der Zoll zuständig. Eine separate Prüfung der Leiharbeitnehmenden im Betrieb findet nicht statt.
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die bisherigen Werkvertragsunternehmen sich in Leiharbeitsunternehmen umfirmieren. Dann ist nichts gewonnen.
Obwohl bisher - aufgrund der noch schlechteren Regulierung im Vergleich zur Leiharbeit – Werkverträge das Hauptinstrument der Fleischindustrie sind, gibt es zahlreiche Fälle von Missbrauch auch bei der Überlassung. Jüngstes Beispiel ist die Razzia des Zolls vom 23.09.2020 bei der ein ganzes Konstrukt an Zeitarbeitsfirmen aufdeckte, die illegale Leiharbeit in der Fleischwirtschaft betrieben.
Siehe Artikel auf www.tagesschau.de
Diese Gegenargumente haben wir in Kooperation mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zusammengestellt. Die NGG vertritt die Beschäftigten in der Fleischindustrie und kämpft für bessere Arbeitsbedingungen.
Die NGG-Branche "Fleisch" umfasst Betriebe der Schlachtindustrie, der Geflügelindustrie und der wursterzeugenden Industrie, aber auch Handwerksbetriebe, zum Beispiel Metzgereien. Weitere Infos: NGG - Branche Fleisch