Deutscher Gewerkschaftsbund

30.06.2015
Hartz IV

Buntenbach: Schluss mit Existenz gefährdenden Hartz-IV-Sanktionen

Die Hartz-IV-Sanktionen müssen deutlich entschärft werden, fordert der DGB. "Existenzgefährdende Sanktionen lehnen wir kategorisch ab", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die im Gesetz vorgeschriebenen Leistungskürzungen bis hin zur kompletten Einstellung seien völlig unzumutbar.

„Die Sanktionen müssen entschärft werden und künftig stärker auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Existenzgefährdende Sanktionen lehnen wir kategorisch ab. Die derzeit im Gesetz vorgeschriebenen Leistungskürzungen bis hin zur kompletten Einstellung sind völlig unzumutbar", erklärte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach anlässlich der Antragsberatungen im Sozialausschuss des Bundestages am 29. Juni.

Hände holen Münze aus Geldbeutel

DGB/Simone M. Neumann

Diskriminierung der Jugendlichen beenden

"Als Allererstes muss endlich die nicht nachvollziehbare Diskriminierung der Jugendlichen abgeschafft werden", forderte Annelie Buntenbach. Für junge Menschen unter 25 Jahren gelte jetzt ein verschärftes Sanktionsrecht, bei dem der Regelsatz komplett gestrichen wird, sofern es auch nur zu einer Pflichtverletzung gekommen ist. Dieser Passus gehöre gestrichen.

Unterkunftskosten sollten generell von Sanktionen ausgenommen bleiben, um Mietschulden und Obdachlosigkeit zu verhindern.

Positive Anreize fördern Integration in den Arbeitsmarkt

"Um die Arbeitsmarktintegration zu fördern, sollten Vermittler und Fallmanager künftig im Einzelfall auch positive Anreize setzen können. Den Leistungsempfängern könnten Zusatzleistungen gewährt werden, etwa in Form von Erfolgsprämien bei Eingliederungsmaßnahmen oder einem Ticket für den öffentlichen Nahverkehr als Hilfe für die Jobsuche“, sagte Buntenbach.


Download: DGB-Stellungnahme zu Hartz-IV-Sanktionen

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu Sanktionen im Hartz-IV-System (PDF, 184 kB)

Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat einen Forderungskatalog zum grundlegenden Umbau des Sanktionsrechts bei Hartz IV beschlossen. Darin werden eine Entschärfung der Sanktionen und flexiblere Einzelfallhandhabungen einschließlich der Rücknahme von Sanktionen bei Verhaltensänderung gefordert. Außerdem sollten positive Anreize ins SGB II aufgenommen werden. Besonders die schärfere Bestrafung von unter 25-Jährigen, die Unterschreitung des physischen Existenzminimums bei wiederholter Sanktionierung sowie die Kürzungen der Unterkunftskosten lehnt der DGB ab. Bei den so genannten 1-Euro-Jobs sollten die Sanktionen komplett gestrichen werden.


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